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Hinweise zum Pferdemarkt: Zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren im Fokus
Das Veterinäramt des Landratsamts Ludwigsburg leitete zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.
Die Verfahren folgten Hinweisen auf mögliche tierschutzrechtliche Vorfälle beim Pferdemarkt.
Der Pferdemarkt fand in Bietigheim statt.
Das Landratsamt nutzte dazu übermittelte Videoaufnahmen.
Anzeige und Prüfung
Die Anzeige ging am 8. September beim Veterinäramt ein.
Das Veterinäramt wertete die Videoaufnahmen anschließend aus.
Das Landratsamt teilte mit, dass es zwei voneinander unabhängige Fälle gab.
In diesen Fällen stellten die Prüfer Verstöße gegen das Tierschutzrecht fest.
Das Veterinäramt bewertete die überwiegende Zahl der dokumentierten Situationen anders.
Diese Situationen stellten nach Angaben des Landratsamts keine bußgeldrelevanten Tatbestände dar.
In einzelnen Fällen erkannte die Behörde Hinweise auf Stress bei Pferden.
Die Tierhalter hätten nach Behördenangaben angemessen auf die Tiere eingewirkt.
Bewertete Einzelfälle als tierschutzwidrig
Das Veterinäramt stufte zwei dokumentierte Einzelfälle als tierschutzwidrig ein.
Auf den Aufnahmen waren in beiden Fällen Schläge mit der Hand zu sehen.
Die Schläge trafen jeweils die Nüstern eines Ponys.
Die Behörde bewertete dieses Verhalten als tierschutzwidrig.
Stellungnahmen
Landrat Dietmar Allgaier erklärte, tierschutzwidriges Verhalten habe auf dem Pferdemarkt keinen Platz.
Er sagte auch, die Behörde handele konsequent bei festgestellten Verstößen.
Er betonte zudem die sorgfältige Prüfung der Aufnahmen.
Dr.
Ulrich Koepsel, Leiter des Veterinäramts, sagte, in beiden Fällen hätte anders reagiert werden müssen.
Er fügte hinzu, die Behörde dulde diese Verhaltensweisen nicht.
Auswirkungen auf die Veranstaltung
Das Veterinäramt erklärte, die betroffenen Personen stammten nach bisherigen Erkenntnissen nicht aus dem Landkreis Ludwigsburg.
Die zuständigen Behörden wurden nach Angaben des Landratsamts über die Vorfälle informiert.
Das Veterinäramt sagte, die Verstöße beträfen das Verhalten einzelner Personen.
Nach Behördenangaben lassen die Verstöße keinen Rückschluss auf die Veranstaltung insgesamt zu.
Das Veterinäramt wies darauf hin, Pferdemärkte seien nicht erlaubnispflichtig.
Das Veterinäramt sagte, Pferdemärkte müssten aber beim Veterinäramt angezeigt werden.
Während der Veranstaltung müsse außerdem durchgehend ein praktizierender Tierarzt vor Ort sein.
Das Veterinäramt erwartet nach eigenen Angaben keine Auswirkungen auf die Durchführung im kommenden Jahr.
Verantwortung der Tierhalter
Dr.
Ulrich Koepsel sagte, der tierschutzgerechte Umgang liege in der Verantwortung jedes Tierhalters.
Er sagte auch, diese Verantwortung könne weder der Veranstalter noch das Veterinäramt ersetzen.