Hinweise zum Pferdemarkt: Zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren im Fokus
Das Veterinäramt Ludwigsburg prüfte Videoaufnahmen und sah in zwei dokumentierten Einzelfällen Schläge mit der Hand auf die Nüstern eines Ponys als tierschutzrechtlich relevant.
Das Veterinäramt des Landratsamts Ludwigsburg hat nach Hinweisen auf mögliche tierschutzrechtliche Vorfälle beim diesjährigen Pferdemarkt in Bietigheim zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Grundlage der Prüfung waren übermittelte Videoaufnahmen. Nach Angaben des Landratsamts wurden in zwei voneinander unabhängigen Fällen Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt.
Die Anzeige war am 8. September beim Veterinäramt eingegangen. Bei der Auswertung kam die Behörde zu dem Ergebnis, dass die überwiegende Zahl der dokumentierten Situationen keine bußgeldrelevanten Tatbestände darstellt. In einzelnen Fällen seien zwar Hinweise auf Stress bei Pferden erkennbar gewesen, die Tierhalter hätten jedoch angemessen auf die Tiere eingewirkt.
Zwei dokumentierte Einzelfälle als tierschutzwidrig bewertet
Anders bewertet das Veterinäramt zwei dokumentierte Einzelfälle. Auf den Aufnahmen seien jeweils Schläge mit der Hand auf die Nüstern eines Ponys zu erkennen gewesen. Dieses Verhalten stuft die Behörde als tierschutzwidrig ein.
Landrat Dietmar Allgaier erklärte, tierschutzwidriges Verhalten habe auf dem Pferdemarkt keinen Platz. Wo Verstöße festgestellt würden, werde konsequent gehandelt. Zugleich zeige die sorgfältige Prüfung der Aufnahmen, dass die überwiegende Zahl der dokumentierten Situationen keinen Verstoß gegen das Tierschutzrecht darstelle. Beides gehöre zu einer sachlichen und verantwortungsvollen Bewertung der Vorfälle.
Dr. Ulrich Koepsel, Leiter des Veterinäramts, betonte, in beiden Fällen hätte anders reagiert werden müssen. Diese Verhaltensweisen würden von der Behörde nicht toleriert.
Veranstaltung insgesamt nicht betroffen
Nach Angaben des Veterinäramts stammen die betroffenen Personen nach bisherigen Erkenntnissen nicht aus dem Landkreis Ludwigsburg. Die zuständigen Behörden wurden über die Vorfälle informiert.
Die Behörde weist darauf hin, dass die festgestellten Verstöße auf das Verhalten einzelner Personen zurückzuführen seien und keinen Rückschluss auf die Veranstaltung insgesamt zuließen. Pferdemärkte seien nicht erlaubnispflichtig, müssten aber beim Veterinäramt angezeigt werden. Während der Veranstaltung müsse zudem durchgehend ein praktizierender Tierarzt vor Ort sein.
Auswirkungen auf die Durchführung des Pferdemarkts im kommenden Jahr erwartet das Veterinäramt nicht. Koepsel sagte, der tierschutzgerechte Umgang mit den Tieren liege in der Verantwortung jedes einzelnen Tierhalters. Diese Verantwortung könne weder der Veranstalter noch das Veterinäramt ersetzen.
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