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55 Rinder aus Schopfheim-Enkenstein in Quarantäne gebracht

Das Landratsamt Lörrach löste am 25. August 2026 einen Rinderbestand auf.

Die Auflösung war in Schopfheim-Enkenstein.

Die Behörde führte die Maßnahme mit eingefangenen Rindern durch.

Insgesamt fingen die Einsatzkräfte 55 Rinder ein.

Die Rinder kamen von drei Weideflächen.

Die Einsatzkräfte verluden die Rinder für den Transport.

Danach brachten sie die Rinder zu einem Quarantänestandort.

Der Quarantänestandort liegt in einem angrenzenden Landkreis.

Ablauf und Dauer

Die Aktion begann in den frühen Morgenstunden.

Die Maßnahme dauerte rund vier Stunden.

Das Landratsamt Lörrach gab an, dass die Aktion planmäßig verlief.

Rechtliche Grundlage

Das Landratsamt nennt ein Rinderhalte- und -betreuungsverbot als Grundlage.

Das Verbot beruht auf dem Paragraphen 16a des Tierschutzgesetzes.

Das Landratsamt richtet das Verbot gegen einen Tierhalter.

Die Behörde stellte über viele Jahre Verstöße fest.

Diese Verstöße betrafen den Tierschutz und die Tiergesundheit.

Zustand der Tiere

Der allgemeine Ernährungszustand der Rinder war mäßig bis schlecht.

Das Veterinäramt untersuchte die Rinder vor Ort tierärztlich.

Bei der Erstuntersuchung fand ein Tierarzt ein krankes Tier.

Das Tier war laut Bericht nicht mehr transportfähig.

Der Tierarzt schäferte die Kuh noch am Ort ein.

Die restlichen Rinder untersuchen und versorgen Fachleute weiter.

Die Entscheidung zum weiteren Verbleib trifft man einzelfallbezogen.

Die Entscheidung hängt vom Gesundheitszustand der Tiere ab.

Laut Landratsamt kommen Weitervermittlung und Schlachtung in Betracht.

Eine Weitervermittlung an geeignete Betriebe ist grundsätzlich möglich.

Auch eine Schlachtung ist grundsätzlich möglich.

Tiere müssen getötet werden, wenn Vermittlung oder Schlachtung nicht erlaubt sind.

Das gilt für Tiere, die wegen ihres schlechten Gesundheitszustands nicht vermittelbar sind.

Das gilt auch für Tiere, die nicht geschlachtet werden dürfen.

Einsatzkräfte und Sicherung

Am Einsatz nahmen zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramts teil.

Zusätzlich halfen 36 unterstützende Kräfte aus anderen Bereichen des Landratsamts.

Der Veterinärzug Freiburg unterstützte mit sechs Fachkräften.

Eine Kollegin aus dem Veterinäramt Breisgau-Hochschwarzwald half ebenfalls mit.

Fünf fachkundige externe Personen waren beteiligt.

Elf Einsatzkräfte der Polizei sicherten den Ablauf.

Die Polizei verhinderte Störungen während der Aktion.

Hintergrund der Entscheidung

Das Landratsamt nennt tierschutzrechtliche Verstöße gegen den Tierhalter als Hintergrund.

Die Behörde dokumentierte die Verstöße seit mehreren Jahren.

Laut Landratsamt wurden einzelne Verstöße zeitweilig behoben.

Diese Verbesserungen führten laut Behörde phasenweise zu einer besseren Lage.

In den vergangenen Monaten verschlechterte sich die Situation jedoch deutlich.

Das Landratsamt bezeichnete die Bestandsauflösung als letztes Mittel.

Die Behörde hielt die Maßnahme deshalb für unumgänglich.

Das Veterinäramt nutzte alle verwaltungsrechtlichen Mittel während des gesamten Zeitraums.

Das Veterinäramt handelte dabei nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Das Veterinäramt sprach unter anderem Beratungsgespräche.

Das Veterinäramt erteilte außerdem Belehrungen.

Das Veterinäramt führte Anhörungen durch.

Das Veterinäramt erließ tierschutzrechtliche Anordnungen.

Außerdem setzte das Veterinäramt Zwangsgeldfestsetzungen ein.

Das Veterinäramt nutzte zudem Ersatzvornahmen.

Das Landratsamt berichtete auch über Ausbrüche von den Weideflächen.

Die Rinder brachen dem Bericht zufolge regelmäßig aus.

Das führte teilweise zu Polizeieinsätzen.