55 Rinder aus Schopfheim-Enkenstein in Quarantäne gebracht
Landratsamt Lörrach löste einen Rinderbestand auf; Grundlage war ein behördlich verfügtes Haltungs- und Betreuungsverbot nach tierschutz- und tiergesundheitsrechtlichen Verstößen.

Das Landratsamt Lörrach hat am 25. August 2026 einen Rinderbestand in Schopfheim-Enkenstein aufgelöst. Insgesamt wurden 55 Rinder von drei Weideflächen eingefangen, verladen und an einen Quarantänestandort in einem angrenzenden Landkreis gebracht. Die Maßnahme begann in den frühen Morgenstunden, dauerte rund vier Stunden und verlief nach Angaben der Behörde planmäßig.
Grundlage der Bestandsauflösung ist ein behördlich verfügtes Rinderhalte- und -betreuungsverbot gegen einen Tierhalter. Demnach wurden über viele Jahre hinweg schwerwiegende tierschutz- und tiergesundheitsrechtliche Verstöße festgestellt.
Zustand der Tiere
Der allgemeine Ernährungszustand der Rinder war mäßig bis schlecht. Bei der tierärztlichen Erstuntersuchung vor Ort wurde ein krankes Tier festgestellt, das nicht mehr transportfähig war. Die Kuh wurde noch an Ort und Stelle durch einen Tierarzt eingeschläfert.
Die übrigen Rinder werden nun weitergehend tierärztlich untersucht und versorgt. Über ihren weiteren Verbleib wird einzelfallbezogen und abhängig vom Gesundheitszustand entschieden. Laut Landratsamt kommen grundsätzlich eine Weitervermittlung an geeignete Betriebe ebenso in Betracht wie eine Schlachtung. Tiere, die wegen ihres schlechten Gesundheitszustands weder vermittelbar sind noch geschlachtet werden dürfen, müssen getötet werden.
Einsatzkräfte und Ablauf
An der Aktion waren neben zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Veterinäramts sowie 36 unterstützenden Kräften aus anderen Bereichen des Landratsamts auch der Veterinärzug Freiburg mit sechs Fachkräften, eine Kollegin des Veterinäramts Breisgau-Hochschwarzwald, fünf fachkundige externe Personen sowie elf Einsatzkräfte der Polizei beteiligt. Die Polizei sicherte den Ablauf des Einsatzes und verhinderte Störungen.
Hintergrund
Nach Angaben des Landratsamts war das Rinderhalte- und Betreuungsverbot gemäß § 16a Tierschutzgesetz die rechtliche Grundlage für die Bestandsauflösung. Tierschutzrechtliche Verstöße bei dem betroffenen Tierhalter seien seit mehreren Jahren dokumentiert. Zwar seien im Laufe der Zeit einzelne Verstöße zeitweilig behoben worden, sodass sich die Situation phasenweise verbessert habe. In den vergangenen Monaten habe sich die Lage jedoch derart verschlechtert, dass die Bestandsauflösung als letztes Mittel unumgänglich geworden sei.
Das Veterinäramt habe über den gesamten Zeitraum unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sämtliche zur Verfügung stehenden verwaltungsrechtlichen Mittel eingesetzt, von Beratungsgesprächen und Belehrungen über Anhörungen und tierschutzrechtliche Anordnungen bis hin zu Zwangsgeldfestsetzungen und Ersatzvornahmen. Außerdem seien die Rinder regelmäßig von den Weideflächen ausgebrochen, was teilweise auch Polizeieinsätze nach sich gezogen habe.
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