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Entnahmeverbot in Oberflächengewässern des Landkreises Konstanz bis 15. Oktober 2026
Das Entnahmeverbot aus allen Oberflächengewässern im Landkreis Konstanz gilt weiterhin.
Das Verbot gilt bis zum 15. Oktober 2026.
Ausgenommen sind der Bodensee und der Hochrhein.
Das teilte das Landratsamt Konstanz mit.
Was das Entnahmeverbot regelt
Das Verbot betrifft Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs.
Das Verbot betrifft auch bereits genehmigte Wasserentnahmen.
Davon sind besonders Wasserentnahmen zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen betroffen.
Untersagt bleibt die Entnahme aus Fließgewässern.
Fließgewässer sind Bäche, Flüsse und Triebwerkskanäle.
Untersagt bleibt auch die Entnahme aus Weihern und Seen.
- Erlaubt bleibt das Tränken von Vieh.
- Erlaubt bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen.
Ausnahmen und Anträge
Anträge auf Ausnahmen sind weiterhin möglich.
Das Landratsamt prüft damit mögliche Sonderfälle.
Warum das Verbot verlängert wurde
Viele Bäche und Flüsse im Landkreis Konstanz führen derzeit nur wenig Wasser.
Einige Gewässer sind laut Landratsamt bereits ausgetrocknet.
Die niedrigen Wasserstände beeinträchtigen die Gewässerökologie.
Fische leiden unter den Bedingungen.
Kleinlebewesen leiden ebenfalls unter den Bedingungen.
Wasserpflanzen leiden zudem unter steigenden Wassertemperaturen.
Für eine nachhaltige Erholung der Pegel seien über längere Zeit Niederschläge nötig.
Diese Niederschläge müssten flächendeckend und ergiebig sein.
Die aktuellen Wetterprognosen lassen das nach Angaben der Behörde nicht erwarten.
Was das Landratsamt zusätzlich prüfen will
Das Landratsamt Konstanz verlängert das seit Mitte Juni geltende Verbot.
Das Landratsamt will bei anhaltender Trockenheit eine weitere Verlängerung prüfen.
Bei deutlicher Entspannung kann das Verbot vorzeitig aufgehoben werden.
Mögliche Folgen bei Verstößen
Verstöße gegen das Entnahmeverbot können eine Ordnungswidrigkeit sein.
Bei Verstößen kann das Landratsamt eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro verhängen.
Wo die Verfügung veröffentlicht ist
Die Allgemeinverfügung steht auf der Homepage des Landratsamtes Konstanz.
Der Link lautet www.lrakn.de/bekanntmachungen.