Entnahmeverbot in Oberflächengewässern des Landkreises Konstanz bis 15. Oktober 2026
Ausgenommen sind Bodensee und Hochrhein; Gemeingebrauch sowie bereits genehmigte Entnahmen, Ausnahmen auf Antrag, Verstoß mit Geldbuße bis zu 10.000 Euro
Das Entnahmeverbot aus allen Oberflächengewässern im Landkreis Konstanz gilt weiterhin bis zum 15. Oktober 2026. Ausgenommen von der Allgemeinverfügung sind der Bodensee und der Hochrhein.
Das Verbot betrifft alle Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs sowie bereits genehmigte Wasserentnahmen, insbesondere zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen. Untersagt ist die Entnahme aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie aus Weihern und Seen. Erlaubt bleiben Wasserentnahmen zum Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Anträge auf Ausnahmen sind weiterhin möglich.
Nach Angaben des Landratsamtes führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis derzeit nur noch sehr wenig Wasser, teilweise sind die Gewässer bereits ausgetrocknet. Die niedrigen Wasserstände beeinträchtigen die Gewässerökologie; zudem leiden Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen unter steigenden Wassertemperaturen. Für eine nachhaltige Erholung der Pegel seien über einen längeren Zeitraum flächendeckende und ergiebige Niederschläge nötig. Die aktuellen Wetterprognosen ließen dies jedoch nicht erwarten.
Um eine weitere Verschärfung der Lage zu verhindern, verlängert das Landratsamt Konstanz das seit Mitte Juni geltende Verbot. Sollte die Trockenheit anhalten, will die Behörde eine weitere Verlängerung prüfen. Bei einer deutlichen Entspannung kann das Verbot vorzeitig aufgehoben werden.
Verstöße gegen das Entnahmeverbot können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes Konstanz unter www.lrakn.de/bekanntmachungen einsehbar.
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