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Sperrung von Grill- und Feuerstellen im Wald in Karlsruhe-Land aufgehoben
Das Landratsamt Karlsruhe hebt die Sperrung von Grill- und Feuerstellen im Wald auf.
Die Sperrung galt seit dem 28. Juli.
Das Landratsamt widerruft die Allgemeinverfügung ab dem 7. September.
Damit ist die Nutzung der öffentlichen Grillstellen im Wald wieder erlaubt.
Grund für den Widerruf
Das Landratsamt nennt eine gesunkene Waldbrandgefahr als Grund.
Das Landratsamt sagt, dass wiederholte Niederschläge halfen.
Das Landratsamt nennt auch kühlere Temperaturen in den vergangenen Tagen.
Nach Angaben des Landratsamts entspannte sich die Waldbrandlage im Landkreis Karlsruhe deutlich.
Das Landratsamt verweist zudem auf aktuelle Wetterprognosen.
Nach Angaben des Landratsamts lassen diese Prognosen keine erneute Trockenperiode erwarten.
Damit seien die rechtlichen Voraussetzungen für die Sperrung entfallen.
Was trotz Aufhebung weiter gilt
Ein Rauchverbot bleibt im Wald weiterhin bestehen.
Das Rauchverbot gilt nach Paragraph 41 Absatz 3 des Landeswaldgesetzes.
Das Rauchverbot gilt bis einschließlich 31. Oktober.
Es gilt in allen Wäldern in Baden-Württemberg.
Das Rauchverbot dient weiterhin dem vorbeugenden Brandschutz.
Aufruf des Forstamts
Das Forstamt appelliert an die Bevölkerung, umsichtig zu bleiben.
Das Forstamt nennt damit keine Ausnahme für das Verhalten im Alltag.
Offene Informationen
Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr in der Region sind online abrufbar.
Der Link lautet www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BW.html.
Die Bekanntmachung zum Widerruf ist online veröffentlicht.
Der Link lautet www.landkreis-karlsruhe.de > Aktuelles > Amtliche Bekanntmachungen.
Ein weiterer Link lautet https:/t1p.de/djmio .