Sperrung von Grill- und Feuerstellen im Wald in Karlsruhe-Land aufgehoben

Das Rauchverbot gilt bis einschließlich 31. Oktober weiterhin

Das Landratsamt Karlsruhe hebt die seit dem 28. Juli geltende Sperrung von Grill- und Feuerstellen im Wald auf. Wegen der aktuell gesunkenen Waldbrandgefahr ist die Allgemeinverfügung mit Wirkung zum 7. September widerrufen worden. Damit ist die Nutzung der öffentlichen Grillstellen im Wald wieder erlaubt.

Nach Angaben des Landratsamts haben wiederholte Niederschläge und kühlere Temperaturen in den vergangenen Tagen zu einer deutlichen Entspannung der Waldbrandlage im Landkreis Karlsruhe geführt. Auch die aktuellen Wetterprognosen lassen demnach keine erneute Trockenperiode erwarten. Die rechtlichen Voraussetzungen für ein Fortbestehen der Sperrung seien damit entfallen.

Unabhängig von der aufgehobenen Sperrung bleibt das generelle Rauchverbot im Wald nach § 41 Abs. 3 des Landeswaldgesetzes bis einschließlich 31. Oktober bestehen. Es gilt in allen Wäldern Baden-Württembergs und dient weiterhin dem vorbeugenden Brandschutz. Das Forstamt appelliert an die Bevölkerung, auch weiterhin umsichtig zu bleiben.

Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr in der Region sind abrufbar unter www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BW.html.

Die Bekanntmachung zum Widerruf der Allgemeinverfügung ist veröffentlicht unter www.landkreis-karlsruhe.de > Aktuelles > Amtliche Bekanntmachungen sowie unter https://t1p.de/djmio.

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