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Grillstellen im Wald im Landkreis Karlsruhe wieder nutzbar
Wieder freie Nutzung von Grillstellen
Im Landkreis Karlsruhe sind öffentliche Grillstellen im Wald wieder nutzbar.
Das Landratsamt Karlsruhe hat die Sperrung aufgehoben.
Die Aufhebung gilt mit Wirkung zum 7. September.
Das Landratsamt hob die Allgemeinverfügung vom 28. Juli auf.
Grund für die Aufhebung
Das Landratsamt nennt eine gesunkene Waldbrandgefahr.
Das Landratsamt führt wiederholte Niederschläge als Grund an.
Das Landratsamt nennt außerdem kühlere Temperaturen in den vergangenen Tagen.
Die Wetterprognosen erwarten keine erneute Trockenperiode.
Damit fehlen nach Angaben des Landratsamts die rechtlichen Voraussetzungen.
Diese Voraussetzungen betrafen ein Fortbestehen der Sperrung.
Rauchverbot bleibt weiterhin bestehen
Ein generelles Rauchverbot im Wald bleibt bestehen.
Das Rauchverbot gilt nach Paragraph 41 Absatz 3 Landeswaldgesetz.
Das Rauchverbot gilt bis einschließlich 31. Oktober.
Das Verbot gilt in allen Wäldern Baden-Württembergs.
Das Verbot dient weiter dem vorbeugenden Brandschutz.
Das Forstamt appelliert an die Bevölkerung, umsichtig zu bleiben.
Weitere Informationen und Links
Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr sind auf www.dwd.de verfügbar.
Der Link lautet: www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BW.html.
Die Bekanntmachung zum Widerruf ist auf der Seite des Landkreises einsehbar.
Die Seite lautet: www.landkreis-karlsruhe.de > Aktuelles > Amtliche Bekanntmachungen.
Zusätzlich ist die Veröffentlichung unter https://t1p.de/djmio abrufbar.