Grillstellen im Wald im Landkreis Karlsruhe wieder nutzbar
Sperrung aufgehoben – Rauchverbot bis 31. Oktober weiterhin gültig
Im Landkreis Karlsruhe sind die öffentlichen Grillstellen im Wald wieder nutzbar. Das Landratsamt Karlsruhe hat die Allgemeinverfügung vom 28. Juli zur Sperrung von Grill- und Feuerstellen im Wald mit Wirkung zum 7. September aufgehoben. Nach Angaben des Landratsamts ist die Waldbrandgefahr zuletzt gesunken.
Grund für die Entscheidung sind demnach wiederholte Niederschläge und kühlere Temperaturen in den vergangenen Tagen. Auch die aktuellen Wetterprognosen ließen keine erneute Trockenperiode erwarten. Damit seien die rechtlichen Voraussetzungen für ein Fortbestehen der Sperrung entfallen.
Unabhängig davon bleibt das generelle Rauchverbot im Wald nach § 41 Abs. 3 Landeswaldgesetz bis einschließlich 31. Oktober bestehen. Das Verbot gilt in allen Wäldern Baden-Württembergs und dient weiterhin dem vorbeugenden Brandschutz.
Das Forstamt appelliert an die Bevölkerung, auch weiterhin umsichtig zu bleiben.
Weitere Informationen
Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr in der Region sind abrufbar unter: www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BW.html
Die Bekanntmachung zum Widerruf der Allgemeinverfügung ist veröffentlicht unter: www.landkreis-karlsruhe.de > Aktuelles > Amtliche Bekanntmachungen
Zusätzlich ist die Veröffentlichung unter https://t1p.de/djmio abrufbar.
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