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Ganztagsbetreuung: Rechtsanspruch für Erstklässler im Landkreis Karlsruhe

Im Landkreis Karlsruhe gelten nach Angaben des Kreises Voraussetzungen für den Start.

Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss behandelte die Umsetzung am 21. September.

Die Sitzung fand in der Sporthalle der Jugendeinrichtung Schloss Stutensee statt.

Rechtsanspruch startet am 1. August

Der Rechtsanspruch trat am 1. August dieses Jahres in Kraft.

Zunächst galt er für Erstklässler.

Der Rechtsanspruch umfasst acht Stunden Betreuung an Werktagen.

Diese acht Stunden schließen die Unterrichtszeit ein.

Der Rechtsanspruch umfasst auch eine Ferienbetreuung.

Die Betreuung ist freiwillig.

Der Rechtsanspruch gilt neben Ganztagsschulen auch für Horte.

Außerdem kommen kommunale Betreuungsangebote in Betracht.

Welche Betreuungsform gilt, hängt nach Angaben von der Kommune ab.

Auch Anmelde- und Beitragsregelungen unterscheiden sich je nach Kommune.

Eltern können sich laut Kreis an die Wohnortkommune wenden.

Eltern können sich laut Kreis auch an die zuständige Schule wenden.

Plätze für angemeldete Kinder

Für alle angemeldeten Kinder stehen im Landkreis Karlsruhe Plätze zur Verfügung.

Insgesamt haben 4.893 Kinder der ersten Klassenstufe Anspruch auf Ganztagsförderung.

Dem stehen 4.119 Betreuungsplätze gegenüber.

Für das neue Schuljahr meldeten Familien 1.255 Kinder an.

Sie meldeten diese Kinder für die Ganztagsbetreuung an.

Damit erhielten alle Kinder eine Platzzusage.

Ferienbetreuung und Planung bis später

Auch für die Ferien stellt der Landkreis umfangreiche Angebote bereit.

Die Kommunen halten insgesamt 5.109 Plätze für alle Grundschulkinder vor.

Für 757 Kinder meldeten Familien zum Stichtag einen Bedarf.

Viele Familien planen ihren Ferienbedarf noch nicht sofort.

Darum sind in zahlreichen Kommunen spätere Anmeldungen möglich.

Sozialdezernentin sieht guten Start

Sozialdezernentin Margit Freund erklärte den guten Start im Landkreis Karlsruhe.

Sie sagte, der Start sei gut vorbereitet gewesen.

Sie sagte, alle bislang gemeldeten Bedarfe könnten gedeckt werden.

Der Kreis beobachtet laut Freund die Entwicklung mit Städten und Gemeinden.

Der Rechtsanspruch wird bis zum Schuljahr 2029/2030 ausgeweitet.

Die Ausweitung erfolgt schrittweise bis zur vierten Klasse.

Das Kreisjugendamt führt laut eigenen Angaben eine jährliche Bestandserhebung durch.

Das Kreisjugendamt tauscht sich laut eigenen Angaben mit den Kommunen aus.

Das Kreisjugendamt will laut eigenen Angaben Versorgungslücken früh erkennen.

Das Kreisjugendamt will laut eigenen Angaben gemeinsam Lösungen entwickeln.

Inklusive Betreuung als besondere Aufgabe

Der Landkreis sieht eine besondere Herausforderung bei der inklusiven Betreuung.

Die Herausforderung betrifft Kinder mit besonderen Unterstützungsbedarfen.

Der Landkreis nennt dafür vor allem kreiseigene Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren.

In diesen Zentren fallen laut Landkreis wegen individueller Bedarfe teilweise höhere Aufwendungen an.

Die Aufwendungen betreffen Betreuung und Personal.

Der Landkreis setzt sich laut Kreis beim Land für bedarfsgerechte Finanzierung ein.

Der Landkreis fordert laut Kreis eine Weiterentwicklung der Finanzierung.

Kindertagesbetreuung bleibt unter Druck

Das Gremium befasste sich außerdem mit Ergebnissen des aktuellen Berichts.

Der Bericht betrifft Kindertagesbetreuung.

Die Kinderzahlen im Landkreis Karlsruhe gehen zurück.

Der Bedarf an guter und verlässlicher Kindertagesbetreuung bleibt jedoch hoch.

Im U3-Bereich besteht für 2026/2027 ein Defizit von 64 Plätzen.

U3 steht für Kinder unter drei Jahren.

Die betroffenen Kinder stehen derzeit auf den Wartelisten.

Das betrifft die Landkreisgemeinden.

Auch bei den über Dreijährigen bleibt der Betreuungsbedarf hoch.

15.261 Kinder werden derzeit in Kindertageseinrichtungen betreut.

Diese Zahl liegt laut Landkreis seit 2020 nicht mehr so hoch.

Der Rückgang der Zahl der unter Dreijährigen seit 2023 beträgt 14 Prozent.

Der Landkreis sieht darin neue Handlungsspielräume.

Weniger Kinder bedeuten nicht automatisch weniger Betreuungsbedarf.

Margit Freund sagte, frei werdende Kapazitäten sollen für Qualität genutzt werden.

Margit Freund sagte, die Kapazitäten sollen für verlässliche Betreuungszeiten genutzt werden.

Margit Freund sagte, die Kapazitäten sollen für mehr Inklusion genutzt werden.

Fachkräftemangel belastet Familien

Der Landkreis nennt den Fachkräftemangel als zentrale Herausforderung.

Krankheitsbedingte Ausfälle führen laut Kreis zu verkürzten Betreuungszeiten.

Teilzeit und weitere Abwesenheiten führen laut Kreis zu verkürzten Betreuungszeiten.

Die Situation belastet Familien unmittelbar.

Unterstützung durch STARKwerden

Die Kindertageseinrichtungen erhalten laut Mitteilung Unterstützung durch STARKwerden.

STARKwerden ist ein Präventions-, Beratungs- und Qualifizierungsangebot.

Die Regionalen Präventionsbeauftragten begleiten laut Kreis die Einrichtungen.

Die Regionalen Präventionsbeauftragten beraten laut Kreis Fachkräfte.

Die Regionalen Präventionsbeauftragten vermitteln laut Kreis passgenaue Unterstützungsangebote.

Die Regionalen Präventionsbeauftragten begleiten laut Kreis Entwicklungs- und Veränderungsprozesse.

Im KiTa-Jahr 2025/2026 gab es 338 Kontakte mit Kindertagesstätten.

Diese Kontakte führte laut Kreis die Regionalen Präventionsbeauftragten durch.

Weniger Ausbau, mehr Entwicklung

Der Landkreis schätzt, dass die kommenden Jahre weniger reinen Ausbau bringen.

Der Landkreis sieht stattdessen eine bedarfsgerechte Entwicklung als entscheidend an.

Der Landkreis nennt als Ziele verlässliche und inklusive Kindertagesbetreuung.

Neue Anforderungen prägen laut Landkreis die weitere Entwicklung.

Dazu zählen Anforderungen an die Sprachförderung.

Dazu zählen Anforderungen an die Inklusion.

Dazu zählen auch das geplante verpflichtende letzte Kindergartenjahr.

Der Landkreis nennt weitere Anpassungen, die zur Entwicklung beitragen.