2.949 Kontrollen in 4.636 Betrieben: Maßnahmen, Proben und ein Schwerpunktfall

Lebensmittelüberwachung im Landkreis Karlsruhe 2025 mit 1.107 Maßnahmen, 224 beanstandeten Proben und Strafverfahren in zwei Fällen

2.949 Kontrollen in 4.636 Betrieben: Maßnahmen, Proben und ein Schwerpunktfall
Foto: Landratsamt Karlsruhe): Zur Lebensmittelkontrolle gehören auch die Auswahl von Lebensmittelproben und die Überprüfung der Kennzeichnungselemente im Einzelhandel.

Die Lebensmittelüberwachung im Landkreis Karlsruhe hat im Jahr 2025 nach eigenen Angaben zahlreiche Kontrollen durchgeführt, um den Verbraucherschutz zu sichern und gesetzliche Vorgaben zu überprüfen. Insgesamt wurden 2.949 Kontrollen in 4.636 Betrieben vorgenommen. Dazu zählten Hersteller, Gastronomiebetriebe und Einzelhändler. Die Überprüfungen erfolgten risikoorientiert und wurden bei Bedarf durch anlassbezogene Kontrollen ergänzt, etwa nach Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Insgesamt kam es zu 1.107 Maßnahmen. Darunter waren 57 Anordnungen, 43 Mängelberichte und 37 Bußgelder. In zwei Fällen leitete die Behörde Strafverfahren ein. Acht Betriebe schränkten ihren Betrieb wegen akuter hygienischer Mängel vorübergehend freiwillig ein.

Fall zu eingeführten Süßwaren aus Syrien

Besondere Aufmerksamkeit erhielt ein umfangreicher Fall zur Einfuhr von Lebensmitteln aus einem Nicht-EU-Staat. Nach Angaben der Behörde versuchte ein Unternehmen, rund eine Tonne Süßwaren verschiedener Sorten aus Syrien nach Deutschland einzuführen. Die Lieferung bestand überwiegend aus pralinenähnlichen Süßwaren mit Pistazien sowie aus weiteren Schokoladenprodukten und sogenannten Raha-Spezialitäten. Ein Teil der Ware war verpackt und mit Etiketten versehen, ein anderer Teil lag lose und ohne ausreichende Kennzeichnung vor. Dadurch war die genaue Zusammensetzung der Produkte nicht nachvollziehbar.

Die Einfuhr von Fleisch, Wurst, Milch, Käse und anderen tierischen Lebensmitteln aus Drittländern in die Europäische Union ist grundsätzlich verboten oder nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig. Nach Angaben der Mitteilung dürfen nur sogenannte gelistete Länder bestimmte tierische Erzeugnisse in die EU importieren. Da Syrien nicht gelistet ist, war die Einfuhr entsprechender Waren in diesem Fall grundsätzlich unzulässig.

Die betroffene Sendung wurde zunächst am Flughafen Stuttgart festgestellt und durch den Zoll zurückgewiesen. Als Gründe nennt die Mitteilung unter anderem die Herkunft der Ware aus einem Drittland, den enthaltenen Pistazienanteil, der eine spezielle Kontrolle über eine zugelassene Grenzkontrollstelle erfordert hätte, sowie erhebliche Kennzeichnungsmängel.

Daraufhin zog der Lebensmittelunternehmer die Anmeldung der Ware zunächst zurück und kündigte einen erneuten Einfuhrversuch über eine andere Grenzkontrollstelle an. Anschließend wurde die Ware weitertransportiert und gelangte über unbekannte Wege in ein Lager des Unternehmens im Landkreis Karlsruhe.

Bei einer Kontrolle des Lagers stellten die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure erhebliche Mängel fest. Neben fehlenden Unterlagen zur Rückverfolgbarkeit der Ware gab es deutliche hygienische Defizite im angrenzenden Produktionsbereich. Zudem zeigte sich, dass einzelne Produkte Milch beziehungsweise Milcherzeugnisse als Zutaten enthielten, die aus Syrien nicht hätten eingeführt werden dürfen.

Daraufhin wurde die im Lager befindliche Ware gesperrt. Eine sofortige Produktionsuntersagung wurde angeordnet, woraufhin der Lebensmittelunternehmer die Produktion freiwillig vollständig einstellte. Neben den unzulässig eingeführten Süßwaren mussten sämtliche hergestellten Produkte sowie offene Rohwaren vernichtet werden, weil sie aufgrund der hygienischen Zustände als nicht zum Verzehr geeignet eingestuft wurden.

Im Verlauf des Verfahrens ergaben sich nach Angaben der Behörde weitere Unklarheiten zur Unternehmensstruktur und zu den angegebenen Betriebsadressen. Ein angeblicher Firmensitz konnte teilweise nicht verifiziert werden, der Einfuhrweg der Produkte blieb unklar. Zudem wurden die betroffenen Produkte weiterhin über Online-Handelsplattformen angeboten. Wegen der Vielzahl und Schwere der festgestellten Verstöße wurde der Vorgang wegen des Anfangsverdachts einer Straftat an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Proben, Schnellwarnungen und Rückrufe

Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit der Lebensmittelüberwachung lag 2025 auf der Untersuchung von Proben. Von 1.969 erhobenen Proben, darunter Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände, wurden 224 beanstandet. Außerdem war das Amt an zahlreichen Rückrufen beteiligt: In 18 Fällen ging eine Schnellwarnung vom Landkreis Karlsruhe aus. Insgesamt wirkte die Behörde an 207 Rückrufverfahren mit und kontrollierte deren Umsetzung in den Betrieben.

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