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Umtauschfrist für Führerscheine aus 2002 bis 2004 endet am 19. Januar 2027

Pflichtumtausch älterer Führerscheine

Der Pflichtumtausch älterer Führerscheine geht weiter.

Die Umtauschfrist für Führerscheine von 2002 bis 2004 endet.

Sie endet am 19. Januar 2027.

Das Landratsamt Hohenlohekreis ruft betroffene Bürgerinnen und Bürger auf.

Sie sollen den Antrag rechtzeitig stellen.

Das Landratsamt rät, nicht bis zum Ende warten.

Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt, den eigenen Führerschein früh zu prüfen.

Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt, den Antrag zeitnah zu stellen.

Zum Ende der Umtauschfrist erwartet die Behörde mehr Anträge.

Eine frühere Antragstellung kann Zeitdruck vermeiden.

Fristen für unbefristete Kartenführerscheine

Die Fristen gelten für unbefristete Kartenführerscheine.

Diese Kartenführerscheine wurden zwischen dem 1. Januar 1999 ausgestellt.

Und bis zum 18. Januar 2013.

Die Umtauschfrist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr.

  • Für 2002 bis 2004 gilt der 19. Januar 2027.
  • Für 2005 bis 2007 gilt der 19. Januar 2028.
  • Für 2008 gilt der 19. Januar 2029.
  • Für 2009 gilt der 19. Januar 2030.
  • Für 2010 gilt der 19. Januar 2031.
  • Für 2011 gilt der 19. Januar 2032.
  • Für 2012 bis 18. Januar 2013 gilt der 19. Januar 2033.

Antrag und Informationen

Der Antrag auf Umtausch ist bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.

Sie ist zuständig.

Das Landratsamt nennt weitere Informationen zum Verfahren.

Es nennt auch Informationen zu den Unterlagen.

Die Informationen stehen auf der Internetseite des Hohenlohekreises.

Der Link lautet: Dienstleistungen Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen.