Umtauschfrist für Führerscheine aus 2002 bis 2004 endet am 19. Januar 2027
Landratsamt Hohenlohekreis empfiehlt rechtzeitige Antragstellung und frühzeitige Prüfung der Unterlagen
Pflichtumtausch älterer Führerscheine läuft weiter
Der Pflichtumtausch älterer Führerscheine geht in die nächste Runde: Für Führerscheine, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, endet die gesetzliche Umtauschfrist am 19. Januar 2027. Das Landratsamt Hohenlohekreis ruft die betroffenen Bürgerinnen und Bürger dazu auf, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen und nicht bis zum Ende der Frist zu warten.
Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt allen Betroffenen, den eigenen Führerschein frühzeitig zu prüfen und den Antrag auf Umtausch möglichst zeitnah zu stellen. Zum Ende einer Umtauschfrist sei erfahrungsgemäß mit einem erhöhten Antragsaufkommen zu rechnen. Eine frühzeitige Antragstellung könne helfen, unnötigen Zeitdruck zu vermeiden.
Diese Fristen gelten für unbefristete Kartenführerscheine
Bei den sogenannten unbefristeten Kartenführerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Für die nächsten Jahrgänge gelten folgende Fristen:
- 2002 bis 2004: 19.01.2027
- 2005 bis 2007: 19.01.2028
- 2008: 19.01.2029
- 2009: 19.01.2030
- 2010: 19.01.2031
- 2011: 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013: 19.01.2033
Der Antrag auf Umtausch ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Nähere Informationen zum Verfahren sowie zu den erforderlichen Unterlagen sind auf der Internetseite des Hohenlohekreises unter Dienstleistungen Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen zu finden.
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