Einfache Sprache
Landkreis Heilbronn verschärft Einschränkungen bei Wasserentnahme
Der Landkreis Heilbronn verschärft Einschränkungen bei der Wasserentnahme.
Der Landkreis nennt dafür anhaltend niedrige Wasserstände.
Die Einschränkungen betreffen die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern.
Das Landratsamt Heilbronn teilte die Änderungen mit.
Änderung der Allgemeinverfügung
Das Landratsamt ändert eine Allgemeinverfügung vom 25. Juni.
Die Behörde nennt seit mehreren Monaten geringe Niederschläge.
Die Niederschläge senkten die Wasserstände in den Gewässern weiter.
Dadurch verschärft der Landkreis die Regeln.
Neue Verbote ab Mittwoch, 19. August
Ab Mittwoch, 19. August, gelten neue Verbote im gesamten Landkreis.
Die Verbote gelten bis auf Weiteres.
Im Landkreis Heilbronn ist dann Grundwasserentnahme untersagt.
Das gilt für Quellen, die in ein oberirdisches Gewässer münden.
Die Entnahme bleibt erlaubt, wenn eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
Die Erlaubnis muss für die jeweilige Wasserentnahme gültig sein.
Das Landratsamt verbietet ebenfalls Grundwasserentnahme aus bestimmten Anlagen.
- Aus Laufbrunnen ist die Entnahme verboten.
- Aus Zierbrunnen ist die Entnahme verboten.
- Aus Wasserzapfstellen ist die Entnahme verboten.
- Das gilt, wenn das Wasser in ein oberirdisches Gewässer mündet.
Die Regel betrifft besonders verschiedene Arten von Quellen und Anlagen.
- Das betrifft Quellen.
- Das betrifft Wasserzapfstellen.
- Das betrifft Lauf- und Zierbrunnen.
- Das betrifft Überläufe von Quellfassungen.
- Es betrifft auch Laufbrunnen mit Versorgung aus oberirdischen Gewässern.
Die Anlagen müssen in ein oberirdisches Gewässer oder einen Regenwasserkanal münden.
Ausnahmen von den Verboten
Das Verbot gilt nicht für echte Brunnen.
Echte Brunnen fördern Grundwasser aktiv an die Oberfläche.
Das nennt die Behörde als Beispiel handbetriebene Pumpbrunnen.
Das nennt die Behörde als weiteres Beispiel Schwengelpumpen.
Das Verbot gilt auch nicht für bestimmte Ableitungen in Kanäle.
- Ausgenommen sind Quellen in einen Mischwasserkanal.
- Ausgenommen sind Quellen in einen Schmutzwasserkanal.
- Ausgenommen sind Wasserzapfstellen in einen Mischwasserkanal.
- Ausgenommen sind Wasserzapfstellen in einen Schmutzwasserkanal.
- Ausgenommen sind Lauf- und Zierbrunnen in einen Mischwasserkanal.
- Ausgenommen sind Lauf- und Zierbrunnen in einen Schmutzwasserkanal.
- Ausgenommen sind Überläufe von Quellfassungen in einen Mischwasserkanal.
- Ausgenommen sind Überläufe von Quellfassungen in einen Schmutzwasserkanal.
Das Verbot erfasst auch keine Grundwasserentnahmen mit gültiger Erlaubnis.
Das Landratsamt nennt als Beispiel Grundwasserentnahmen zur Trinkwasserversorgung.
Wo die Bekanntmachungen stehen
Die Allgemeinverfügung und ihre Änderung stehen online beim Landratsamt Heilbronn.
Die Veröffentlichung erfolgt unter Amtliche Bekanntmachungen.
Der Text steht auf der Internetseite des Landratsamts.
Das Landratsamt stellt zudem weitere Informationen bereit.
Diese Informationen stehen unter Gewässer und Hochwasserschutz.
Dort bietet die Behörde auch Antworten auf häufige Fragen an.
Aktuelle Informationen zur Niedrigwasserlage bietet zusätzlich ein Zentrum.
Das Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg betreibt das Angebot.
Die Webseite lautet https://niz.baden-wuerttemberg.de/.
Bitte um Verständnis und Hintergrund zur Lage
Das Landratsamt bittet Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.
Das Landratsamt bittet auch betroffene Betriebe um Verständnis.
Die Behörde bittet darum, die geltenden Regeln zu beachten.
Die Behörde nennt einen weiteren Grund für die Einschränkungen.
Sie sagt, jede vermiedene Wasserentnahme entlaste die Gewässer.
Diese Gewässer seien derzeit stark belastet.
Hintergrund: Trockenheit seit Monaten
Der Juli war in Baden-Württemberg sehr trocken.
Der Juli hatte rund 40 Millimeter Niederschlag.
Das ist laut Angabe deutlich unter dem üblichen Wert.
Der langjährige Mittelwert für den Juli liegt bei etwa 91 Millimetern.
Das berichtet der Deutsche Wetterdienst für Teile der Hohenloher Ebene.
Dort fielen teils weniger als zehn Millimeter Niederschlag.
Auch der Juni war deutlich trockener als üblich.
Der Juni hatte rund 55 Millimeter Niederschlag.
Der langjährige Mittelwert für den Juni liegt bei rund 107 Millimetern.
Seit November 2025 waren mit Ausnahme des Februars alle Monate zu trocken.
Das Landratsamt erwartet in den kommenden Wochen keine ergiebigen Niederschläge.
Darum sieht das Landratsamt derzeit keine nachhaltige Entspannung.
Weitere Belastung für die Gewässer
Steigende Wassertemperaturen belasten die Gewässer zusätzlich.
Die steigenden Temperaturen belasten auch die Lebensgemeinschaften in den Gewässern.