Landkreis Heilbronn verschärft Einschränkungen bei Wasserentnahme
Allgemeinverfügung wird geändert: ab 19. August gilt ein Verbot für bestimmte Grundwasserentnahmen und Ausnahmen bleiben bestehen
Der Landkreis Heilbronn verschärft wegen anhaltend niedriger Wasserstände die Einschränkungen bei der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern. Das Landratsamt teilte mit, dass die bereits am 25. Juni erlassene Allgemeinverfügung geändert wird. Hintergrund sind seit mehreren Monaten geringe Niederschläge und die dadurch weiter zurückgegangenen Wasserstände in den Gewässern des Landkreises.
Ab Mittwoch, 19. August, ist im gesamten Landkreis Heilbronn bis auf Weiteres die Entnahme von Grundwasser aus Quellen untersagt, die in ein oberirdisches Gewässer münden. Das Verbot gilt nicht, wenn für die jeweilige Wasserentnahme eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
Ebenfalls bis auf Weiteres verboten ist die Entnahme von Grundwasser aus Lauf- und Zierbrunnen sowie aus Wasserzapfstellen, deren Wasser in ein oberirdisches Gewässer mündet. Die Regelung betrifft insbesondere Quellen, Wasserzapfstellen, Lauf- und Zierbrunnen sowie Überläufe von Quellfassungen, wenn sie in ein oberirdisches Gewässer oder einen Regenwasserkanal münden. Erfasst sind außerdem Laufbrunnen, die aus oberirdischen Gewässern gespeist werden.
Nicht betroffen sind echte Brunnen, bei denen Grundwasser aktiv an die Oberfläche gefördert wird, etwa handbetriebene Pumpbrunnen oder Schwengelpumpen. Ebenfalls ausgenommen sind Quellen, Wasserzapfstellen, Lauf- und Zierbrunnen sowie Überläufe, die in einen Mischwasser- oder Schmutzwasserkanal ableiten. Nicht erfasst sind zudem Grundwasserentnahmen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis, etwa zur Trinkwasserversorgung.
Die Allgemeinverfügung und ihre Änderung können auf der Internetseite des Landratsamts Heilbronn unter Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden. Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen stehen unter Gewässer und Hochwasserschutz bereit. Aktuelle Informationen zur Niedrigwasserlage in Baden-Württemberg sind außerdem über das Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg unter https://niz.baden-wuerttemberg.de/ abrufbar.
Das Landratsamt bittet Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Betriebe um Verständnis für die Einschränkungen und darum, die geltenden Regeln zu beachten. Nach Angaben der Behörde trägt jede vermiedene Wasserentnahme dazu bei, die derzeit stark belasteten Gewässer zu entlasten.
Hintergrund
Der Juli war in Baden-Württemberg mit rund 40 Millimetern Niederschlag deutlich zu trocken. Der langjährige Mittelwert für diesen Monat liegt bei etwa 91 Millimetern. In Teilen der Hohenloher Ebene wurden nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes teilweise weniger als zehn Millimeter Niederschlag gemessen.
Auch der Juni war mit rund 55 Millimetern Niederschlag deutlich trockener als üblich. Im langjährigen Mittel fallen in diesem Monat rund 107 Millimeter.
Seit November 2025 waren mit Ausnahme des Februars alle Monate zu trocken. Nach Einschätzung des Landratsamts ist in den kommenden Wochen voraussichtlich nicht mit ergiebigen Niederschlägen zu rechnen, sodass derzeit keine nachhaltige Entspannung der Niedrigwassersituation absehbar ist. Zusätzlich belasten steigende Wassertemperaturen die Gewässer und ihre Lebensgemeinschaften.
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