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Fußgängerampel auf Rot: Landratsamt empfiehlt zügiges Weitergehen und passende Querung
Das Amt Straßen und Verkehr des Landratsamtes Heilbronn gibt einen Hinweis.
Es geht um das sichere Überqueren von Straßen als Fußgänger.
Fußgänger sollten den Weg zügig fortsetzen.
Das gilt, wenn die Fußgängerampel auf Rot schaltet.
Die Ampel schaltet, bevor der Fußgänger die andere Straßenseite erreicht.
Das Amt nennt besonders Kinder als betroffene Gruppe.
Kinder sind in solchen Situationen oft verunsichert.
Das Landratsamt sagt, es bestehe kein Grund zur Panik.
Nach Angaben des Landratsamtes sind an allen Ampeln ausreichende Zeitspannen eingerechnet.
Auch Fußgänger, die die Straße bereits betreten haben, können noch sicher wechseln.
Sie erreichen nach dem Umschalten auf Rot die andere Seite bei normaler Gehgeschwindigkeit.
Das teilt das Amt Straßen und Verkehr mit.
Hinweise für Eltern und Kinder
Das Landratsamt richtet sich an Eltern mit bald eingeschulten Kindern.
Die Eltern sollen ihre Kinder auf die Ampelsignale hinweisen.
Die Kinder sollen beim Wechseln der Straßenseite passende Hilfen nutzen.
Dazu zählen Ampeln und Zebrastreifen.
Das Landratsamt nennt auch andere Querungshilfen.
Kinder sollen an Zebrastreifen auf Fahrzeuge achten.
Die Kinder sollen möglichst erst nach Blickkontakt starten.
Der Blickkontakt soll mit Autofahrern erfolgen.
Kinder können mit der Hand ein Zeichen geben.
Das Zeichen soll zeigen, dass sie die Straße überqueren wollen.
Rücksicht im Straßenverkehr
Das Landratsamt erinnert alle Verkehrsteilnehmer an mehr Rücksicht.
Das gilt besonders zum Schulbeginn.
Im Umfeld von Schulen sollen Autofahrer besonders aufmerksam fahren.
Das gilt auch für Kindergärten und Haltestellen.
Das Landratsamt nennt konkrete Verhaltensregeln im Straßenverkehr.
Die Verkehrsteilnehmer sollen vom Gas gehen.
Sie sollen jederzeit bremsbereit bleiben.
Sie sollen besonders aufmerksam bleiben.