Bürgerinitiative übergibt Petition für mehr Lärmschutz und Verkehrssicherheit an Landrat Hanno Hurth
Freiamt: Forderungen nach Tempo 70 auf der L 110 zwischen Pflingsteck und Ottoschwanden – Landratsamt prüft rechtliche und örtliche Möglichkeiten

Vertreter einer Bürgerinitiative haben am Dienstag, 1. September 2026, in Freiamt eine Petition für mehr Lärmschutz und Verkehrssicherheit auf der L 110 an Landrat Hanno Hurth übergeben. Das Landratsamt prüft nach eigenen Angaben Möglichkeiten für eine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Übergabe im Landratsamt
Ernst Bühler und Peter Klüber von der Bürgerinitiative „Weniger Lärm - mehr Sicherheit“ übergaben die Unterschriftensammlung an den Landrat. Die Petition plädiert für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h zwischen Pflingsteck und Ottoschwanden.
Nach Angaben der Initiative haben knapp über hundert Bürgerinnen und Bürger unterschrieben. Fast alle Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sind direkte Anwohnerinnen und Anwohner des betroffenen Streckenabschnitts der L 110.
Anliegen der Bürgerinitiative
Im Gespräch mit dem Landrat schilderten Peter Klüber und Ernst Bühler die Anliegen der Bürgerinitiative. Im Mittelpunkt stehen die Reduzierung der Lärmbelastung, eine höhere Verkehrssicherheit und der Schutz der Lebensqualität entlang der Strecke.
Als besonders belastend beschrieben die beiden Vertreter der Initiative den starken Motorradverkehr mit teils sehr hohen Geschwindigkeiten, riskanter Fahrweise und der dadurch extremen Lärmentwicklung.
Prüfung durch das Landratsamt
An dem Gespräch im Büro des Landrats nahm auch Dominique Sabo, Leiterin des Straßenverkehrsamts, teil. Sie erläuterte die rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung. Eine solche Entscheidung setzt demnach eine Prüfung auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der konkreten örtlichen Verhältnisse voraus.
Das Landratsamt prüft derzeit zwei Wege für eine mögliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 110: zum einen anhand des Handlungsleitfadens Motorradlärm des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg und zusätzlich anhand des Aspekts der allgemeinen Verkehrssicherheit.
Landrat Hanno Hurth versicherte den Vertretern der Bürgerinitiative, dass die Anliegen und Probleme der Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Strecke sehr ernst genommen würden und sorgfältig geprüft werde, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 110 rechtlich möglich und fachlich begründbar sei.
Weitere Forderungen der Initiative
Neben der Forderung nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h setzt sich die Initiative für regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen und Kontrollen von Fahrzeugen mit unzulässiger Lärmentwicklung ein.
Peter Klüber und Ernst Bühler betonten zudem, dass sich die Petition nicht gegen Motorrad- oder Autofahrer allgemein richte. Die Bürgerinitiative setze sich vielmehr für ein rücksichtsvolles und sicheres Miteinander aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ein.
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