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Landkreis Biberach: Saft- und Hochstamm-Prämie jetzt online beantragen

Der Landkreis Biberach unterstützt Streuobstwiesenbesitzer weiter.

Er unterstützt auch Hobbygärtner mit zwei Förderungen.

Die Förderungen heißen Saftprämie und Hochstamm-Pflanzprämie.

Beide Förderungen starten mit einer neuen Online-Regel.

Der Landkreis nennt die Antragstellung ab sofort online.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich auf der Homepage des Landkreises.

Die Baumförderung zahlt 20 Euro pro Baum.

Die Baumförderung ist auf 200 Euro je Antragsteller begrenzt.

Die Saftprämie fördert abgegebenes Streuobst.

Das Streuobst wurde bei einer Mosterei verarbeitet.

Die Saftprämie zahlt 5 Euro pro Doppelzentner.

Die Saftprämie ist auf 100 Euro je Antragsteller begrenzt.

Pro Haushalt ist nur eine Antragstellung je Förderung möglich.

Ein Anspruch auf Auszahlung der Förderungen besteht nicht.

Der Landkreis begründet die Förderung mit dem Ziel.

Die Förderung soll den heimischen Streuobstanbau stärken.

Die Förderung soll auch bestehende Streuobstwiesen erhalten.

Der Landkreis nennt Streuobstwiesen artenreiche Biotoptypen Mitteleuropas.

Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum.

Der Landkreis nennt Streuobstwiesen außerdem wertvoll.

Mit der Baum- und Saftförderung unterstützt der Landkreis Besitzer einer Streuobstwiese.

Die Unterstützung gilt für die aufwändige Bewirtschaftung.

Weitere Informationen bietet der Landkreis auf seiner Homepage.

Der Landkreis nennt dafür die Seite www.landwirtschaftsamt-biberach.de.