Landkreis Biberach: Saft- und Hochstamm-Prämie jetzt online beantragen

Förderung für Streuobstwiesenbesitzer und Hobbygärtner mit 20 Euro pro Baum sowie 5 Euro pro Doppelzentner Saft—Antrag ausschließlich über die Homepage

Der Landkreis Biberach unterstützt Streuobstwiesenbesitzer und Hobbygärtner weiterhin mit einer Saftprämie und einer Hochstamm-Pflanzprämie. Die Antragstellung für beide Förderungen ist ab sofort ausschließlich online auf der Homepage des Landkreises Biberach möglich.

Die Baumförderung beträgt 20 Euro pro Baum und ist auf 200 Euro je Antragsteller begrenzt. Mit der Saftprämie wird abgegebenes Streuobst, das bei einer Mosterei verarbeitet wurde, mit 5 Euro pro Doppelzentner gefördert. Diese Förderung ist auf 100 Euro je Antragsteller begrenzt. Pro Haushalt ist nur eine Antragstellung je Förderung möglich. Ein Anspruch auf Auszahlung der Förderungen besteht nicht.

Nach Angaben des Landkreises sollen die Förderungen den heimischen Streuobstanbau stärken und bestehende Streuobstwiesen erhalten. Sie zählen zu den artenreichsten Biotoptypen Mitteleuropas und bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen wertvollen Lebensraum. Mit der Baum- und Saftförderung werden Besitzer einer Streuobstwiese für die aufwändige Bewirtschaftung unterstützt.

Weitere Informationen sowie der Online-Antrag sind auf der Homepage des Landkreises Biberach unter www.landwirtschaftsamt-biberach.de zu finden.

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