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Ausnahmegenehmigung für Durchfahrten bei der Michaelismesse

Sperrungen während der Michaelismesse

Während der Michaelismesse werden die Zufahrten zum Messegelände gesperrt.

Die Sperrung gilt für den Verkehr in der Umgebung des Messegeländes.

Ausnahmen für Anlieger

Anlieger können bei der Stadtverwaltung online eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Die Ausnahmegenehmigung erlaubt die Durchfahrt trotz der Sperrung.

Sperrzeit und betroffene Straßen

Die Sperrung betrifft die Straßen Hämmelsgasse, Knackenberg.

Die Sperrung betrifft außerdem Obere Leberklinge und Untere Leberklinge.

Die Sperrung beginnt am Donnerstag, 1. Oktober.

Die Sperrung endet am Sonntag, 11. Oktober.

Die Stadtverwaltung nennt keinen genauen Zeitraum in Stunden.

Wer eine Durchfahrtgenehmigung bekommen kann

Anlieger dieser Straßen können eine Ausnahmegenehmigung für die Durchfahrt erhalten.

Dazu zählt auch die Carl-Roth-Straße 3.

Online-Antrag und Pflichtangaben

Der Antrag auf Durchfahrtgenehmigung ist online möglich.

Der Link lautet https://forms.cloud.microsoft/e/R68YJcb1Qy .

Für den Antrag müssen Anlieger das Kfz-Zeichen angeben.

Für den Antrag müssen Anlieger ihre Anschrift angeben.

Für den Antrag müssen Anlieger ihre Kontaktdaten angeben.

Hinweis für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte mit blauem Parkausweis als Rollstuhlfahrer brauchen keine Durchfahrtsberechtigung.

Die Berechtigung bezieht sich auf die Main-Tauber-Halle.

Kontakt zur Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung ist per E-Mail unter [email protected] erreichbar.

Die Stadtverwaltung ist telefonisch unter 09342/301-222 erreichbar.