Bis zu fünf Tage bezahlte Lernzeit für Weiterbildung nutzen
Von IG Metall1 Min. Lesezeit
Für berufliche oder persönliche Weiterbildung können Beschäftigte Bildungsurlaub beantragen. Als Beispiele nennt die Pressemitteilung Workshops und Sprachkurse.
Für einen reibungslosen Ablauf empfiehlt es sich, die bezahlte Lernzeit frühzeitig zu planen und den Sonderurlaub zu beantragen. Weitere Angaben zu Voraussetzungen, Fristen oder zum konkreten Antragsverfahren enthält die Meldung nicht.
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