Weniger Meldeaufwand im EU-Binnenhandel: Änderungen im Außenhandelsstatistikgesetz
Das Statistische Bundesamt hat für den EU-Binnenhandel eine deutlich geringere Belastung der Unternehmen durch statistische Meldepflichten gemeldet. Nach der Novellierung des Außenhandelsstatistikgesetzes mussten im Jahr 2025 in Deutschland 40 Prozent beziehungsweise 29 400 Unternehmen weniger Angaben zur Intrahandelsstatistik machen als noch 2021.
Die Meldeschwellen wurden 2025 für Exporte innerhalb des EU-Binnenmarkts von 500 000 Euro auf 1 Million Euro verdoppelt und für Importe von 800 000 Euro auf 3 Millionen Euro mehr als verdreifacht. Damit war im vergangenen Jahr nur jedes zwanzigste Unternehmen mit Warenverkehren zwischen Deutschland und anderen EU-Staaten meldepflichtig.
Deutschland im EU-Vergleich unter den Top 3
Nach einer Umfrage der europäischen Statistikbehörde Eurostat erreichte Deutschland bei der Entlastung der Unternehmen im Intrahandel EU-weit die dritthöchste Bürokratieentlastung. Vor Deutschland lagen Estland mit minus 57 Prozent und Bulgarien mit minus 52 Prozent.
Der Intrahandel, also der Warenhandel mit anderen EU-Staaten, machte 2025 mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Außenhandels aus. Die Daten zur Intrahandsstatistik erhebt das Statistische Bundesamt monatlich direkt bei den Unternehmen. Der Außenhandel mit Nicht-EU-Mitgliedstaaten wird dagegen fast vollständig über die Zollverwaltung nach den zollrechtlichen Bestimmungen erfasst; dort kann das Statistische Bundesamt keine Meldebefreiungen festlegen.
Weniger meldepflichtige Unternehmen in Deutschland
EU-weit waren im Zeitraum von 2021 bis 2025 jährlich durchschnittlich 5,7 Millionen Unternehmen im innergemeinschaftlichen Warenhandel aktiv. Davon waren im Schnitt rund 430 000 Unternehmen pro Jahr meldepflichtig zur Intrahandelsstatistik. Der Anteil der meldepflichtigen Unternehmen sank in der EU von 8,3 Prozent im Jahr 2021 auf 6,8 Prozent im Jahr 2025.
In Deutschland ging der Anteil im selben Zeitraum von 8,3 Prozent auf 5,4 Prozent zurück. Damit waren im Jahr 2025 nur etwa 43 800 von 803 900 außenhandelsaktiven Unternehmen oder jedes zwanzigste Unternehmen meldepflichtig.
Importe deutlich stärker entlastet
Auf der Importseite hat sich die Zahl der meldepflichtigen Unternehmen in Deutschland im Jahr 2025 gegenüber 2021 mehr als halbiert. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegt Deutschland damit EU-weit hinter Estland auf dem zweiten Platz der größten Entlastungen.
2025 mussten nur noch 2,7 Prozent der Unternehmen in Deutschland, die Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten importierten, Meldungen zur Intrahandsstatistik abgeben. 2021 hatte der Anteil noch 5,8 Prozent betragen.
Mehr als 90 Prozent des Werts der aus der EU nach Deutschland importierten Waren werden weiterhin primärstatistisch erfasst. Die fehlenden Daten werden auf Grundlage von Exportdaten anderer EU-Mitgliedstaaten aus dem europäischen Mikrodatenaustausch ergänzt. Dadurch konnte die Meldeschwelle importseitig ohne größere Qualitätseinbußen deutlich stärker angehoben werden als exportseitig.
Exporte ebenfalls spürbar entlastet
Exportseitig wurden im Jahr 2025 30 Prozent der im Jahr 2021 noch meldepflichtigen exportierenden Unternehmen von der Meldepflicht befreit. Deutschland belegt damit EU-weit den vierten Platz hinter Bulgarien mit minus 57 Prozent, Portugal mit minus 34 Prozent und Estland mit minus 30 Prozent.
Durch die Verdopplung der Meldeschwelle konnte die seit der vorherigen Anpassung aufgelaufene Inflation mehr als ausgeglichen werden. Im Jahr 2025 waren nur noch 16,1 Prozent der in die EU exportierenden Unternehmen meldepflichtig; 2021 waren es 19,1 Prozent gewesen.
Die Meldeschwelle bei Exporten innerhalb der EU ist durch europäische Vorgaben nach oben begrenzt. Danach müssen mindestens 95 Prozent des Werts der innergemeinschaftlichen Exporte direkt erhoben werden. Das soll die Qualität der zwischen den nationalen Statistikbehörden ausgetauschten Exportdaten sichern und ermöglicht nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die weitreichenden Entlastungen auf der Importseite.
Methodische Einordnung
Die Außenhandelsstatistik erfasst den grenzüberschreitenden Warenverkehr mit dem Ausland. Dienstleistungen sind nicht enthalten; sie werden in Deutschland von der Deutschen Bundesbank erhoben.
Die Angaben zu den außenhandelsaktiven und den zur Intrahandelsstatistik meldepflichtigen Unternehmen beruhen auf einer Umfrage von Eurostat unter den nationalen Statistikbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Die Ergebnisse für 2025 sind vorläufig. Abweichungen zu bereits im März 2025 veröffentlichten Angaben zur Entlastungswirkung beruhen auf unterschiedlichen Beobachtungszeiträumen.
Der europäische Mikrodatenaustausch erfolgt seit Januar 2022. Dabei tauschen die Statistikbehörden der EU-Mitgliedstaaten Mikrodaten zu den innergemeinschaftlichen Warenexporten aus. Diese Daten nutzt das Statistische Bundesamt unter anderem zur Vervollständigung der Importergebnisse für Deutschland.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Bürokratie-Entlastung in der Außenhandelsstatistik nennt das Statistische Bundesamt auf seiner Themenseite Außenhandel. Ergebnisse der Außenhandelsstatistik sind dort sowie in der Datenbank GENESIS-Online unter den Tabellen 51000 verfügbar. Hinweise zu weiteren Artikeln in der Zeitschrift WISTA – Wirtschaft und Statistik nennt die Mitteilung ebenfalls.
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