Jugendämter nahmen 2025 rund 56.900 Kinder und Jugendliche in Obhut

2025 nahmen Jugendämter bundesweit 56.900 Kinder und Jugendliche in Obhut; das waren 18% weniger als 2024. Ursache: weniger unbegleitete Einreisen.

Von Herold Team4 Min. Lesezeit

Im Jahr 2025 haben die Jugendämter in Deutschland rund 56.900 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren das 18 Prozent beziehungsweise rund 12.600 Fälle weniger als im Vorjahr. Bereits 2024 hatte es einen Rückgang um 7 Prozent oder 5.100 Fälle gegeben. Damit sank die Fallzahl innerhalb von zwei Jahren um rund ein Viertel, nachdem sie zuvor drei Jahre in Folge auf knapp 74.600 Schutzmaßnahmen im Jahr 2023 gestiegen war.

Weniger Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen

Als wesentliche Ursache für die seit den 2010er Jahren stark schwankenden Fallzahlen nennt das Statistische Bundesamt die Entwicklung unbegleitet eingereister Minderjähriger aus dem Ausland. Auch der aktuelle Rückgang sei vor allem darauf zurückzuführen. Die Zahl der vorläufigen und regulären Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen sank binnen eines Jahres von rund 30.800 auf knapp 16.500 Fälle und damit um 47 Prozent.

Gleichzeitig nahmen die Fallzahlen bei den Selbstmeldungen um rund 870 auf etwa 10.100 Fälle zu, was einem Plus von 9 Prozent entspricht. Bei den dringenden Kindeswohlgefährdungen stieg die Zahl um 850 auf gut 30.300 Fälle, also um 3 Prozent. Bei den Selbstmeldungen war dies der fünfte, bei den dringenden Kindeswohlgefährdungen der zweite Anstieg in Folge.

Gründe und betroffene Altersgruppen

Gut jede zweite Schutzmaßnahme, nämlich 53 Prozent, wurde 2025 wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung durchgeführt. In 29 Prozent der Fälle war eine unbegleitete Einreise der Anlass, in 18 Prozent eine Selbstmeldung der Minderjährigen beim Jugendamt.

Die meisten Betroffenen waren Jugendliche ab 14 Jahren. Knapp zwei Fünftel, also 38 Prozent, waren jedoch noch Kinder unter 14 Jahren. Ein Fünftel aller Betroffenen war von Zuhause ausgerissen, etwa ebenso viele wurden an einem jugendgefährdenden Ort angetroffen. Zuvor lebten 59 Prozent der Minderjährigen in einer Familie oder einem privaten Haushalt und 20 Prozent in einer Einrichtung. In den übrigen Fällen war der vorherige Aufenthalt unbekannt oder es gab keine feste Unterkunft.

Häufige Anlässe: Überforderung, Vernachlässigung und Misshandlung

Die häufigsten Anlässe für eine Schutzmaßnahme waren 2025 Mehrfachnennungen möglich:

  • Überforderungen der Eltern: 32 Prozent
  • unbegleitete Einreisen: 29 Prozent
  • Vernachlässigungen: 16 Prozent
  • körperliche Misshandlungen: 15 Prozent
  • psychische Misshandlungen: 11 Prozent

Trotz des allgemeinen Rückgangs stiegen die Nennungen bei 9 von insgesamt 13 möglichen Anlässen im Vergleich zum Vorjahr. Den stärksten Zuwachs gab es bei körperlichen und psychischen Misshandlungen. Diese Anlässe erhöhten sich um 1.114 beziehungsweise 941 Nennungen. Körperliche Misshandlungen stiegen damit zum zweiten, psychische Misshandlungen zum sechsten Mal in Folge.

Besonders deutlich war der Anstieg in beiden Fällen bei Mädchen. Dort betrug der Zuwachs 745 beziehungsweise 750 Nennungen. Der Mädchenanteil lag 2025 bei körperlichen Misshandlungen bei 65 Prozent und bei psychischen Misshandlungen bei 62 Prozent. Zum Vergleich: In der minderjährigen Bevölkerung lag der Mädchenanteil 2025 bei knapp 49 Prozent.

Widerspruch und weiteres Vorgehen

In 9 Prozent aller Fälle legten Sorge- oder Erziehungsberechtigte Widerspruch gegen die Inobhutnahme ein. Die höchste Quote gab es bei Verdacht auf Vernachlässigung mit 26 Prozent, gefolgt von psychischen Misshandlungen mit 25 Prozent, sexueller Gewalt mit 22 Prozent und körperlichen Misshandlungen mit 19 Prozent.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kann eine hohe Widerspruchquote auf eine mangelnde Kooperationsbereitschaft der Sorge- oder Erziehungsberechtigten bei der Behebung der Kindeswohlgefährdung hindeuten. Wenn das Jugendamt trotz Widerspruchs davon ausgeht, dass die Gefährdung andauert, kann es das Familiengericht anrufen. Diese Möglichkeit nutzten die Jugendämter 2025 in 82 Prozent aller Widerspruchsfälle.

Wie die Maßnahmen endeten

Im Anschluss an die Schutzmaßnahme kehrte ein Viertel der Kinder und Jugendlichen, also 25 Prozent, an den vorherigen Aufenthaltsort zurück. Weitere 44 Prozent wurden nach der Inobhutnahme an einem neuen Ort untergebracht. In 14 Prozent der Fälle beendeten die Betroffenen die Inobhutnahme selbst, etwa indem sie aus der Maßnahme ausrissen. In 8 Prozent wechselte die Zuständigkeit, in weiteren 8 Prozent wurde die Maßnahme auf andere Weise beendet.

Diese Angaben beziehen sich ausschließlich auf reguläre Inobhutnahmen ohne vorläufige Inobhutnahmen.

Methodische Hinweise und weitere Informationen

Die Jugendämter sind nach dem Kinder- und Jugendhilferecht berechtigt und verpflichtet, in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durchzuführen. Diese Inobhutnahmen können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland eingeleitet werden. Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen gegebenenfalls fremduntergebracht.

Nach einer Gesetzesänderung werden Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen seit 2017 in der Statistik differenziert nach vorläufigen Inobhutnahmen und regulären Inobhutnahmen erfasst. Die Ergebnisse enthalten daher ab 2017 Doppelzählungen von Minderjährigen, die innerhalb eines Jahres zunächst vorläufig und später in der Regel nach Verteilung an ein anderes Jugendamt regulär in Obhut genommen wurden.

Im Jahr 2025 meldeten die Jugendämter gut 8.300 vorläufige und knapp 8.200 reguläre Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen. Weitere Informationen stehen in der Datenbank GENESIS-Online unter „Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen“ bereit. Einen Überblick über die neuen Daten, auch nach Bundesländern, enthält der Statistische Bericht „Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen“. Weiterführende Informationen bietet die Themenseite „Kinderschutz und Kindeswohl“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Eigene Anzeige

Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

Erreichen Sie Leserinnen und Leser in ganz Deutschland, transparent als Anzeige gekennzeichnet.

Jetzt anfragen→

Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern:

Einfache Sprache