Erbschaft- und Schenkungsteuer: 21,4 Milliarden Euro festgesetzt

In 2025 setzten Finanzverwaltungen Erbschaft- und Schenkungsteuer von 21,4 Mrd. Euro fest – Rekord, plus 60,8 Prozent. Ursachen: große Vermögensübertragungen.

Von Herold Team4 Min. Lesezeit

Im Jahr 2025 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 21,4 Milliarden Euro festgesetzt. Das war nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ein Anstieg um 60,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr und zugleich ein neuer Höchstwert.

Der starke Zuwachs geht vor allem auf große Vermögensübertragungen zurück. Bei Übertragungen von mindestens 20 Millionen Euro verdoppelte sich die festgesetzte Steuer deutlich und stieg um 146,8 Prozent.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bezieht sich die Statistik ausschließlich auf Vermögensübergänge, für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. Die meisten Vermögensübergänge liegen innerhalb der Freibeträge und sind deshalb in der Regel nicht steuerpflichtig; sie erscheinen entsprechend nicht in der Statistik.

Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Rekordniveau

Die festgesetzte Erbschaftsteuer erreichte 2025 13,3 Milliarden Euro. Das entspricht einem Plus von 57,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der bisherige Höchststand lag 2021 bei 9,0 Milliarden Euro. Nach Rückgängen in den Jahren 2022 und 2023 hatte die Erbschaftsteuer 2024 wieder zugelegt; 2025 setzte sich dieser Trend deutlich fort.

Die festgesetzte Schenkungsteuer stieg 2025 auf 8,1 Milliarden Euro und damit um 67,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch hier wurde ein neuer Spitzenwert erreicht. Seit 2019, als die Schenkungsteuer 1,2 Milliarden Euro betrug, ist sie damit durchgängig gestiegen. Im Vergleich zu 2023 mit 4,1 Milliarden Euro hat sie sich fast verdoppelt.

Steuerlich berücksichtigtes Vermögen steigt ebenfalls deutlich

Im Jahr 2025 wurden Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 141,1 Milliarden Euro veranlagt. Das waren 23,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Zu den höheren Veranlagungen trugen unter anderem vermehrte Vermögensübertragungen von Betriebsvermögen in Höhe von 25,6 Milliarden Euro bei, ein Plus von 19,0 Prozent.

Innerhalb dieses Bereichs stiegen sogenannte Großerwerbe, also übertragene Betriebsvermögen im Wert von über 26 Millionen Euro, um 14,1 Prozent auf 9,8 Milliarden Euro. Außerdem wurden mit 16,8 Milliarden Euro deutlich mehr Anteile an Kapitalgesellschaften veranlagt als im Vorjahr, ein Anstieg um 128,9 Prozent.

Auch das übertragene Grundvermögen, also unbebaute und bebaute Grundstücke, nahm auf 51,6 Milliarden Euro zu. Das entspricht einem Plus von 11,2 Prozent. Das restliche übrige Vermögen, etwa Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine, stieg auf 45,3 Milliarden Euro (+19,7 Prozent). Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen erhöhte sich auf 1,8 Milliarden Euro (+15,7 Prozent).

Nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigem Erwerb ergab sich daraus ein steuerlich berücksichtigtes Vermögen von 150,5 Milliarden Euro. Das war ein Anstieg um 32,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr und ebenfalls ein neuer Höchstwert.

Erbschaften und Schenkungen im Detail

Durch Erbschaften und Vermächtnisse wurden 2025 Vermögenswerte in Höhe von 77,9 Milliarden Euro übertragen. Das waren 18,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Besonders stark stiegen dabei Anteile an Kapitalgesellschaften um 71,8 Prozent auf 3,2 Milliarden Euro.

Das übertragene Grundvermögen lag bei 33,0 Milliarden Euro (+20,3 Prozent), das restliche übrige Vermögen bei 36,6 Milliarden Euro (+17,1 Prozent) und das land- und forstwirtschaftliche Vermögen bei 0,6 Milliarden Euro (+11,7 Prozent). Dagegen sank das übertragene geerbte Betriebsvermögen um 8,8 Prozent auf 4,4 Milliarden Euro. Darunter mehr als halbierte sich das geerbte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro auf 0,5 Milliarden Euro (-58,9 Prozent).

Nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigem Erwerb stieg das steuerlich berücksichtigte Vermögen durch Erbschaften und Vermächtnisse um 36,2 Prozent auf 87,3 Milliarden Euro.

Die Vermögensübertragungen durch Schenkungen erhöhten sich 2025 um 28,7 Prozent auf 63,2 Milliarden Euro. Damit lag das Niveau wieder über dem von 2023, nachdem es 2024 zurückgegangen war. Besonders deutlich stiegen die Anteile an Kapitalgesellschaften auf 13,6 Milliarden Euro (+148,4 Prozent) sowie das geschenkte Betriebsvermögen auf 21,2 Milliarden Euro (+27,0 Prozent).

Darunter nahmen die übertragenen geschenkten Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro auf 9,3 Milliarden Euro zu, ein Plus von 26,3 Prozent. Zudem stiegen geschenktes restliches übriges Vermögen auf 8,7 Milliarden Euro (+32,3 Prozent) und geschenktes land- und forstwirtschaftliches Vermögen auf 1,2 Milliarden Euro (+18,0 Prozent). Das geschenkte Grundvermögen ging dagegen auf 18,6 Milliarden Euro zurück, ein Minus von 2,1 Prozent.

Steuererlasse nach Verschonungsbedarfsprüfung

Steuererlasse nach der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a ErbStG sind in den Ergebnissen der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik nicht enthalten. Diese Daten werden separat von den Finanzverwaltungen geliefert, damit die Ergebnisse ohne Verzögerung veröffentlicht werden können. Der Antrag auf Verschonungsbedarfsprüfung kann zudem in einem späteren Berichtsjahr erfolgen als die Festsetzung.

Im Jahr 2025 wurden im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung 3,7 Milliarden Euro an Steuern erlassen. Das waren 9,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Auf Schenkungen entfielen 3,4 Milliarden Euro (+6,9 Prozent), auf Erbschaften 0,3 Milliarden Euro (+76,8 Prozent).

Weitere Informationen

Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise enthält der Statistische Bericht „Statistik über die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2025“. Lange Zeitreihen sind über die Datenbank GENESIS-Online in den Tabellen 73611-0001 und 73611-0002 abrufbar. Ergebnisse zu den Verschonungsbedarfsprüfungen nach § 28a ErbStG bietet die Tabelle „Steuererlasse nach der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a ErbStG“ auf der Themenseite „Weitere Steuern“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

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