Zuckergetränkesteuer ab Juli 2027 geplant: bis zu 32 Cent je Liter
Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober einen Vorschlag für eine Zuckergetränkesteuer beschlossen. Die Formulierungshilfe ist für die Regierungsfraktionen im Bundestag bestimmt. Beschließt der Bundestag die Steuer, soll sie ab dem 1. Juli 2027 erhoben werden.
Vorgesehen ist eine Abgabe auf gezuckerte Getränke mit mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter. Bei einem Zuckergehalt von fünf bis unter acht Gramm soll sie 26 Cent je Liter betragen, ab acht Gramm 32 Cent je Liter.
Welche Getränke betroffen wären
Der Entwurf erfasst unter anderem Limonaden, gesüßte Fruchtschorlen, Eistees, Energydrinks, Fruchtnektar und Saftkonzentrate mit Zuckerzusatz. Auch zuckerhaltiger Sirup und Konzentrate zur Getränkezubereitung, etwa für Trinkwassersprudler oder die Gastronomie, sollen besteuert werden.
Ausgenommen werden sollen unter anderem alkoholhaltige Getränke und bestimmte alkoholfreie Alternativen, Milch-, Hafer- und Reisdrinks, reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie ungesüßte Schorlen. Getränke, die mit Süßungsmitteln gesüßt sind, sollen ebenfalls nicht unter die Steuer fallen.
Hersteller und Großhandel sollen die Steuer zahlen
Steuerschuldner wären dem Vorschlag zufolge die Hersteller oder der Großhandel. Für kleine unabhängige Hersteller mit einer Jahresproduktion von bis zu 70.000 Litern sind Ausnahmen vorgesehen. Zusätzlich soll eine Befreiung für Betriebe mit einer Produktion von bis zu einer Million Litern gelten. Sie steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Der Bund rechnet mit Mehreinnahmen von 690 Millionen Euro im Jahr 2027 und 925 Millionen Euro im Jahr 2028. Für die Jahre 2028 bis 2031 nennt die Mitteilung jährliche Einnahmen zwischen 875 und 890 Millionen Euro. Das Geld soll dazu beitragen, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten. Längerfristig sollen die Einnahmen außerdem helfen, die durch überhöhten Zuckerkonsum verursachten Gesundheitskosten zu senken. Davon sollen alle Versicherten profitieren.
Gesundheitsschutz als Begründung
Die Steuer war von der Koalition vereinbart worden. Nach Angaben der Bundesregierung wird sie seit Langem von Verbänden aus den Bereichen Gesundheit, Wissenschaft sowie Kinder- und Verbraucherschutz gefordert; auch die Finanzkommission Gesundheit hatte ihre Einführung empfohlen.
Als gesundheitliche Begründung nennt die Bundesregierung die Risiken übermäßigen Zuckerkonsums: Dazu zählen ein erhöhtes Risiko für Adipositas, Diabetes mellitus Typ 2, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Karies. Die jährlichen Versorgungskosten für das Gesundheitssystem werden in der Mitteilung auf etwa 2,1 Milliarden Euro beziffert.
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