Zwei Giftspritzen überlebt: Der Fall Pike und die Todesstrafe

Sie sollte durch eine Giftspritze sterben und überlebte den Versuch. Der Fall der zum Tode verurteilten Christa Pike beschäftigt die USA weiter. Nach dem zuletzt am 11. Oktober veröffentlichten Bericht der Tagesschau ist die 50-Jährige aus dem Krankenhaus zurück ins Gefängnis gebracht worden. Dort werde sie weiter medizinisch versorgt, erklärten ihre Anwälte.
Pike hatte in Tennessee zwei Injektionen mit Pentobarbital überlebt. Anschließend wurde sie in einer Klinik künstlich beatmet. Dass sie später wieder ansprechbar war, bedeutet nach den Angaben ihrer Anwälte keine schnelle oder vollständige Genesung. Sie beschrieben schwere gesundheitliche Folgen.
Hinrichtungen vorerst gestoppt
Gouverneur Bill Lee setzte die Hinrichtungen in Tennessee nach dem Vorfall für den Rest des Jahres aus. Ermittler sollen den Ablauf prüfen. Ein Richter ordnete zudem an, Beweise zur gescheiterten Vollstreckung zu sichern. Das berichtete die Tagesschau am 11. Oktober.
Heißt das, dass Pike freikommt?
Nein. Nach den vorliegenden Berichten bleibt sie inhaftiert. Die ausgesetzten Hinrichtungen sind keine Aufhebung ihrer Verurteilung. Die weitere rechtliche Behandlung des gescheiterten Vollstreckungsversuchs ist von ihrer medizinischen Versorgung zu unterscheiden.
Die Tat und die Strafe sind zwei Fragen
Pike wurde wegen des Mordes an ihrer früheren Klassenkameradin Colleen Slemmer zum Tode verurteilt. Ihre Anwälte verweisen auf ihr junges Alter bei der Tat und auf eine schwere persönliche Vorgeschichte. Das sind Argumente ihrer Verteidigung, keine Aufhebung des Urteils.
Der Fall lenkt den Blick auf die Frage, ob und wie der Staat ein Todesurteil vollstrecken darf. Schon in den Berichten vom 8. Oktober forderten Pikes Anwälte, die Strafe in lebenslange Haft umzuwandeln. Zugleich war in Texas ein anderer zum Tode verurteilter Mann hingerichtet worden. Die Debatte betrifft deshalb mehr als einen einzelnen Bundesstaat.
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