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Neue Regeln zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Regeln.
Es geht um staatlich geförderte private Altersvorsorge.
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert über die Reform.
Die Reform betrifft bestehende Riester-Verträge und neue Riester-Verträge.
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter
Bereits abgeschlossene Riester-Verträge laufen auch nach der Reform weiter.
Der bestehende Vertrag kann weiter im bisherigen Fördermodell bespart werden.
Eine automatische Kündigung ist nicht vorgesehen.
Eine automatische Umwandlung ist ebenfalls nicht vorgesehen.
Neue Riester-Verträge können ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden.
Wechsel ins neue Altersvorsorgedepot
Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann wechseln.
Der Wechsel geht ins neue Altersvorsorgedepot.
Der Wechsel muss die bisherige Förderung nicht zurückzahlen.
Ob der Wechsel sinnvoll ist, hängt vom bestehenden Vertrag ab.
Ob der Wechsel sinnvoll ist, hängt auch von der persönlichen Situation ab.
Beim Wechsel können Kosten entstehen.
Riester-Verträge noch bis Ende 2026
Riester-Verträge sind bis Ende 2026 nach dem bisherigen Fördermodell möglich.
Ein Neuabschluss hängt von den Lebensumständen ab.
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg nennt Familien mit Kindern als Vorteil.
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg nennt auch Menschen mit geringerem Einkommen als Vorteil.
Ein späterer Wechsel ins Altersvorsorgedepot ist bei Bedarf jederzeit möglich.
Selbständige werden künftig förderberechtigt
Ab 2027 erweitert sich der Kreis der Förderberechtigten.
Dann können auch Selbständige staatliche Förderung nutzen.
Das gilt auch für Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.
Diese Personen profitieren dann unmittelbar von der staatlichen Förderung.
Kostenfreie Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet eine kostenfreie Beratung an.
Die Beratung soll unabhängig sein.
Die Beratung soll individuell sein.
Altersvorsorgeberaterinnen und Altersvorsorgeberater prüfen den Einzelfall.
Die Beratung soll klären, welche Förderung den größten Vorteil bringt.
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet Termine in der Nähe an.
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet auch Termine per Video an.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner nennt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg auf ihrer Seite.
Die Seite lautet: www.drv-bw.de/intensivberatung.