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Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ermitteln gegen 30-Jährigen

Wegen des Verdachts des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln ermitteln die Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Außerdem ermittelt die Kriminalpolizeidirektion Esslingen.

Sie richten das Verfahren gegen einen 30-Jährigen.

Der 30-Jährige gilt als polizeibekannt.

Er gilt zudem als vorbestraft.

Der 30-Jährige befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.

Verdacht gegen den 30-Jährigen

Die Ermittlungsbehörden sehen einen Verdacht auf einen Handel.

Der Handel soll aus der eigenen Wohnung kommen.

Der Verdacht richtet sich auch auf einen Handel.

Der Handel soll aus dem Kiosk des Mannes kommen.

Die Behörden berichten von einem schwunghaften Handel.

Der Mann soll Betäubungsmittel an Minderjährige abgegeben haben.

Das soll nach Angaben der Ermittlungsbehörden im Verlauf der Ermittlungen bekannt geworden sein.

Durchsuchung am 1. September 2026

Ein Gericht erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Durchsuchungsbeschluss.

Ermittler suchten am Montagmorgen, 1. September 2026, Wohnung auf.

Sie suchten außerdem den Kiosk auf.

Die Ermittler fanden Marihuana.

Die Ermittler beschlagnahmten mehrere hundert Gramm Marihuana.

Die Ermittler fanden Kokain.

Sie beschlagnahmten mehrere dutzend Gramm Kokain.

Die Ermittler fanden Tabletten.

Sie stellten mehrere hundert Tabletten verschreibungspflichtiger Schmerzmittel sicher.

Sie stellten zudem mehrere hundert Tabletten sicher.

Diese Tabletten sind in Deutschland nicht zugelassen.

Die Kriminalbeamten stellten außerdem Feinwaagen sicher.

Die Kriminalbeamten stellten Verpackungsmaterial sicher.

Die Kriminalbeamten stellten weitere Beweismittel sicher.

Festnahme und Haftbefehl

Der 30-Jährige wurde nach der Durchsuchung vorläufig festgenommen.

Die Ermittlungsbehörden führten ihn noch am Montagmittag dem Haftrichter vor.

Das geschah beim Amtsgericht Stuttgart.

Der Haftrichter erließ den Haftbefehl.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte den Haftbefehl beantragt.

Der Haftrichter setzte den Haftbefehl in Vollzug.

Der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Weiteres Verfahren

Die Ermittlungen dauern an.