Ermittlungsgruppe der Verkehrspolizei Tübingen zu Eigentums- und Verkehrsdelikten

Polizei bittet um Hinweise zu Diebstählen von Kleinkrafträdern und zu Vorfällen mit manipulierten oder nicht zulassungsfähigen E-Scootern

Von Herold-Team
Ermittlungsgruppe der Verkehrspolizei Tübingen zu Eigentums- und Verkehrsdelikten
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Bei der Verkehrspolizeiinspektion Tübingen ist eine fünfköpfige Ermittlungsgruppe eingerichtet worden. Hintergrund sind nach Angaben des Polizeipräsidiums Reutlingen eine Reihe von Eigentums- und Verkehrsdelikten im Raum Sonnenbühl, Lichtenstein, Pfullingen und Reutlingen. Die Ermittler arbeiten demnach in zwei größeren Verfahrenskomplexen und suchen weitere Zeugen sowie bislang unbekannte Geschädigte.

Ermittlungen zu gestohlenen Kleinkrafträdern

Im ersten Komplex geht es um mehrere gemeinschaftlich begangene Diebstähle von Kleinkrafträdern durch Jugendliche in den Gemeinden Sonnenbühl, Lichtenstein und im Stadtgebiet von Pfullingen. Im Zuge der Ermittlungen kamen nach Polizeiangaben weitere Straftaten hinzu, darunter Urkundenfälschung, Kraftfahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Gegen zwölf Tatverdächtige im Alter von 14 bis 17 Jahren wurden bislang 25 Strafverfahren eingeleitet.

Zweiter Fallkomplex mit manipulierten E-Scootern

Der zweite Ermittlungsstrang richtet sich gegen eine größere Gruppe Jugendlicher aus dem Stadtgebiet Reutlingen. Sie fielen den Ermittlern zufolge durch stark getunte beziehungsweise aufgrund der erhöhten Leistung nicht zulassungsfähige E-Scooter auf. Mit auffälligem Fahrverhalten und teils Beleidigungen hätten sie versucht, die Polizei zu Verfolgungsfahrten zu provozieren. Die Taten seien gefilmt und anschließend in sozialen Medien veröffentlicht worden.

Den zehn Beteiligten im Alter von 13 bis 17 Jahren werden unter anderem verbotene Kraftfahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstöße gegen die Zulassungs- und Versicherungspflicht vorgeworfen. Zudem sollen die Jugendlichen teilweise gezielt Fußgänger angefahren haben. Insgesamt werden ihnen inzwischen mindestens 20 Taten zur Last gelegt.

Zeugen und Geschädigte gesucht

Die Polizei bittet weitere Zeugen und bislang unbekannte Geschädigte, sich bei der Verkehrspolizei in Tübingen zu melden. Die Kontaktmöglichkeiten sind die Telefonnummer 07071/972-1400 und die E-Mail-Adresse [email protected].

Hinweis der Polizei an Eltern

Die Polizei weist zudem darauf hin, dass Eltern auf den Zustand der Kraftfahrzeuge ihrer Kinder achten sollten, insbesondere bei E-Scootern. Nach Angaben der Polizei erlischt infolge unerlaubter Leistungssteigerungen oftmals der Versicherungsschutz, und der Versicherungsnehmer beziehungsweise Fahrzeughalter, in der Regel die Eltern, können sich dadurch strafbar machen. Getunte Fahrzeuge können zudem durch die Ortspolizeibehörden eingezogen werden. Das Fahren eines E-Scooters ist erst ab 14 Jahren zulässig.

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