Schulgässle in Blankenloch bleibt zum Schulstart gesperrt

Dachziegel an einem angrenzenden Wohnhaus gelten als möglicher Gefahrenpunkt; das Verwaltungsgericht Karlsruhe prüft den Rechtsbehelf

Gehwegmarkierungen für Kinder an der Pestalozzi Grundschule Blankenloch
Gehwegmarkierungen für Kinder an der Pestalozzi Grundschule BlankenlochFoto: stutensee.de

Zum Start des neuen Schuljahres bleibt die Verbindungsgasse zwischen Schulstraße und Eggensteiner Straße in Blankenloch weiterhin gesperrt. Die Stadtverwaltung arbeitet nach eigenen Angaben daran, eine sichere Freigabe des sogenannten „Schulgässle“ zu ermöglichen, und prüft zugleich Alternativen, um einen sicheren Schulweg sichtbar zu machen.

Sperrung wegen möglicher Gefahr an Wohnhaus

Hintergrund der Sperrung ist eine mögliche Gefahr durch Dachziegel an einem angrenzenden Wohnhaus. Nach Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern auf herabgefallene Ziegel im Juni 2024 forderte die Baurechtsbehörde den Eigentümer auf, die festgestellten Mängel fachgerecht zu beseitigen und das Dach dauerhaft zu sichern. Gegen diese Anordnung hat der Eigentümer einen Rechtsbehelf eingelegt. Das Verfahren ist derzeit beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig.

Das Gericht hat nach Angaben der Stadt angeregt, dass Stadt und Eigentümer aufeinander zugehen, um möglichst eine einvernehmliche Lösung zu finden. Solange eine Gefahr für Passanten und insbesondere für Schulkinder besteht, bleibt die Sperrung bestehen. Wann das „Schulgässle“ wieder freigegeben werden kann, ist derzeit offen.

Orientierung für Kinder zum Schulstart

Mit Blick auf den Schulbeginn kümmert sich die Stadt zugleich um eine bessere Orientierung für die Schülerinnen und Schüler. Ein Team markiert den Gehweg an der Eggensteiner Straße stellenweise mit gut sichtbaren Fußabdrücken. Bestehende Markierungen werden ausgebessert, neue kommen hinzu.

Insbesondere den Erstklässlerinnen und Erstklässlern der Pestalozzi-Grundschule soll damit zunächst gezeigt werden, welche Route sich für den Schulweg anbietet.

Gespräch mit dem Eigentümer angestrebt

Die Stadt setzt parallel auf eine einvernehmliche Lösung mit dem Hauseigentümer. Nach Angaben des Amts für Baurecht, kommunale Gebäude und Liegenschaften soll im Rahmen eines klärenden Gesprächs unter Mitwirkung beider Parteien möglichst kurzfristig eine Lösung gefunden werden. Sollte das nicht gelingen, muss das laufende Rechtsbehelfsverfahren weitergeführt werden. Wann eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann, ist derzeit nicht absehbar.

Bild-Unterschrift: Gehwegmarkierungen für Kinder, die an der Pestalozzi Grundschule Blankenloch eingeschult werden.

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