Sprache wählen

Gemeinderat Schwetzingen: Fördermittel, Bahnprojekt und Sanierungen beschlossen

In der Sitzung vor der Sommerpause stimmte der Gemeinderat unter anderem über eine Stellungnahme zum Bahnprojekt Mannheim–Karlsruhe, Mietvertragsverlängerungen sowie Maßnahmen im Parkraumbetrieb und in der Mühlenstraße ab.

Gemeinderat Schwetzingen: Fördermittel, Bahnprojekt und Sanierungen beschlossen
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Beschlüsse des Schwetzinger Gemeinderats vor der Sommerpause

Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen ist am 29. Juli zu seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zusammengekommen und hat mehrere Beschlüsse zu Infrastruktur, Finanzen, Wohnen und Parkraumbewirtschaftung gefasst.

Stellungnahme zum Bahnprojekt Mannheim–Karlsruhe beschlossen

Der Gemeinderat hat die Stellungnahme der Stadt im Beteiligungsverfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung für das Bahnprojekt Neubau-/Ausbaustrecke Mannheim–Karlsruhe beschlossen. Mit ihr bringt die Stadt ihre raumordnerischen Belange gegenüber dem Regierungspräsidium Karlsruhe ein.

Nach Angaben der Stadt sieht die von der Deutschen Bahn beantragte Trassenvariante vor, das Schwetzinger Stadtgebiet auf einer Länge von rund 5,5 Kilometern mittels eines Tunnels zu durchqueren. Davon wären insbesondere Wohngebiete der Nordstadt betroffen. Die Stadt lehnt diese Trassenführung ab und spricht sich stattdessen für eine Verschwenkung des Tunnels unter den Friedhof aus.

In der Stellungnahme verweist die Stadt außerdem auf den Schutz der Trinkwasserversorgung im Bereich des Wasserwerks Schwetzinger Hardt, auf mögliche Nutzungskonflikte mit geplanten Tiefengeothermie-Vorhaben, auf die Sicherung städtebaulicher Entwicklungsmöglichkeiten auf der Konversionsfläche sowie auf den Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Erschütterungen.

Zudem macht die Stadt auf die Belastung durch mehrere gleichzeitig geplante Infrastrukturvorhaben aufmerksam. Genannt werden neben der Bahntrasse unter anderem der Ausbau der A6, der Bau einer Transnet-Leitung, Tiefengeothermie-Projekte sowie der geplante Rohstoffabbau im Bereich Entenpfuhl.

Fördermittel aus dem LuKIFG können flexibel abgerufen werden

Der Gemeinderat hat den Oberbürgermeister ermächtigt, Fördermittel aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz für geeignete kommunale Investitionsmaßnahmen abzurufen. Damit sollen Fördermittel des Bundes und des Landes flexibel und zeitnah genutzt werden können.

Für Schwetzingen steht nach Angaben der Stadt ein Förderbudget von rund 12,9 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel können unter anderem für Investitionen in Schulen und Kindertageseinrichtungen, Verkehrs- und Energieinfrastruktur, Digitalisierung sowie weitere kommunale Einrichtungen eingesetzt werden.

Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen den Förderbedingungen entsprechen und Bestandteil des städtischen Haushalts sind oder durch einen Gemeinderatsbeschluss in den Haushalt aufgenommen werden. Über den Stand der Mittelabrufe und die geförderten Maßnahmen will die Verwaltung den Gemeinderat regelmäßig im Rahmen der Finanzberichte informieren.

Haushaltsentwicklung im ersten Halbjahr günstiger als erwartet

Die finanzielle Entwicklung der Stadt verläuft im ersten Halbjahr 2026 nach Angaben der Verwaltung besser als im Haushaltsplan vorgesehen. Eine Nachtragshaushaltssatzung ist demnach derzeit nicht erforderlich.

Statt des geplanten Fehlbetrags von 2,31 Millionen Euro wird aktuell mit einem Defizit von rund 630.000 Euro gerechnet. Das entspricht einer Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses um etwa 1,68 Millionen Euro.

Als Gründe nennt die Stadt vor allem höhere Erträge. Die Gewerbesteuer liegt mit rund 870.000 Euro über Plan. Hinzu kommen Mehrerträge von etwa 1,9 Millionen Euro bei den Benutzungsgebühren der Abwasserbeseitigung aus der Gebührenabrechnung früherer Jahre. Geringere Einnahmen etwa beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und bei der Vergnügungssteuer würden dadurch mehr als ausgeglichen.

Auf der Ausgabenseite werden Mehraufwendungen von rund 950.000 Euro erwartet. Höhere Kosten entstehen insbesondere für Unterhaltungsmaßnahmen sowie für Zuschüsse an die Träger der Kindertageseinrichtungen. In einzelnen Bereichen, etwa bei Veranstaltungen und sonstigen Sach- und Dienstleistungen, seien dagegen Einsparungen möglich.

Auch im Finanzhaushalt wirke sich die Entwicklung positiv aus. Zwar komme es bei verschiedenen Investitionsprojekten zu zeitlichen Verschiebungen, insbesondere wegen verzögerter Fördermaßnahmen und Grundstücksverkäufe. Gleichzeitig verschieben sich laut Stadt auch Investitionsauszahlungen in spätere Haushaltsjahre. Eine Kreditaufnahme sei nach derzeitigem Stand weiterhin nicht erforderlich.

Die Liquidität entwickelt sich ebenfalls besser als geplant. Anstelle eines erwarteten Rückgangs des Zahlungsmittelbestands um 6,82 Millionen Euro wird derzeit nur eine Verringerung um 3,36 Millionen Euro prognostiziert. Zusätzlich zum aktuellen Zahlungsmittelbestand von rund 1,76 Millionen Euro verfügt die Stadt nach eigenen Angaben über Geldanlagen in Höhe von rund 23 Millionen Euro.

Mietvertrag für Wohnhäuser in der Scheffelstraße verlängert

Der Gemeinderat hat beschlossen, die beiden Wohnhäuser in der Scheffelstraße 31–33 für weitere neun Jahre bis zum 31. August 2035 anzumieten. Die Gebäude werden weiterhin für die Unterbringung von Menschen genutzt, die von unfreiwilliger Obdachlosigkeit betroffen sind, sowie von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Mietvertrag mit der Baugenossenschaft Schwetzingen eG abzuschließen.

Die Häuser werden bereits seit 2015 von der Stadt genutzt. Der neue Mietvertrag sieht eine einmalige Erhöhung der monatlichen Miete um zehn Prozent vor. Die monatliche Kaltmiete beträgt künftig 3.758,70 Euro beziehungsweise 9,35 Euro pro Quadratmeter. Die bisher vereinbarte Wertsicherungsklausel entfällt, sodass während der gesamten Laufzeit bis 2035 keine weiteren Mieterhöhungen erfolgen.

Nach Angaben der Stadt ist die Finanzierung der Mietkosten im Haushalt sichergestellt. Die Mehrkosten könnten innerhalb des bestehenden Budgets durch geringere Nebenkosten ausgeglichen werden. Zudem arbeitet die Verwaltung an einer Anpassung der Nutzungsentgelte. Über die entsprechende Kalkulation soll der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen beraten.

Handyparken führt zu Anpassung beim Vertrag für Parkscheinautomaten

Der Gemeinderat hat dem zweiten Nachtrag zum Betriebsführungsvertrag mit den Mannheimer Parkhausbetrieben zugestimmt. Hintergrund ist die Einführung des Handyparkens als zusätzliches Bezahlverfahren für Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum.

Seit dem Beschluss des Gemeinderats im November 2025 können Parkgebühren an den mit Parkscheinautomaten bewirtschafteten Stellplätzen auch per Smartphone bezahlt werden. Während die Mannheimer Parkhausbetriebe weiterhin für Betrieb und Wartung der Parkscheinautomaten zuständig sind, werden die Einnahmen aus dem Handyparken direkt über die Stadt abgewickelt.

Das Betriebsführungsentgelt für die Mannheimer Parkhausbetriebe wird deshalb angepasst. Künftig beträgt es 16 Prozent der Gebührenumsätze der Parkscheinautomaten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Damit reduziert sich das bisherige Entgelt um zehn Prozentpunkte.

Für die Stadt bedeutet dies auf Basis der bisherigen Einnahmen nach eigenen Angaben eine jährliche Entlastung von rund 22.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer. In den ersten fünf Monaten wurden rund zwölf Prozent der Parkgebühren über das digitale Bezahlsystem entrichtet, 88 Prozent weiterhin direkt an den Parkscheinautomaten.

Nachtrag zum Vertrag für den Alten Messplatz beschlossen

Der Gemeinderat hat außerdem dem dritten Nachtrag zum Betriebsführungsvertrag mit den Mannheimer Parkhausbetrieben für die Parkierungseinrichtung Alter Messplatz zugestimmt. Mit der Anpassung beteiligt sich die Stadt an der vorgezogenen Modernisierung der Parkabfertigungstechnik.

Ende 2025 wurde die Parkabfertigungsanlage auf dem Alten Messplatz vollständig erneuert und mit einer Kennzeichenerkennung ausgestattet. Ziel der Maßnahme ist es laut Stadt, den Verkehrsfluss bei der Ein- und Ausfahrt zu beschleunigen und die häufigen Rückstaus in der Wildemannstraße zu reduzieren.

Da die bisherige Anlage grundsätzlich noch einsatzfähig gewesen wäre, haben sich Stadt und Mannheimer Parkhausbetriebe auf eine gemeinsame Finanzierung der vorgezogenen Investition verständigt. Das Betriebsführungsentgelt wird deshalb befristet angepasst: Für die Jahre 2026 bis 2030 erhöht es sich auf 26 Prozent der monatlichen Parkentgelte, für den Zeitraum 2031 bis 2035 auf 24 Prozent. Danach gelten wieder die bisherigen Vertragskonditionen.

Für die Stadt entstehen dadurch bis Ende 2035 Mehraufwendungen von rund 222.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Die Investitionskosten für die neue Parkabfertigungsanlage belaufen sich auf rund 170.000 Euro.

Sanierung der Stützmauer in der Mühlenstraße vergeben

Der Gemeinderat hat die Vergabe des Auftrags für die Sanierung der Stützmauer an der Mühlenstraße auf Höhe des Anwesens Heidelberger Straße 18 sowie für die Erneuerung eines Teilstücks der Fahrbahndecke beschlossen.

Den Zuschlag erhält die Firma Hauck Baugesellschaft mbH aus Waibstadt für eine Angebotssumme von 272.505,41 Euro. Die Bauarbeiten sollen zwischen September und Dezember 2026 durchgeführt werden. Nach Angaben der Stadt werden mit der Maßnahme die Stützmauer dauerhaft gesichert und die Fahrbahn in diesem Bereich erneuert.

Eigene Anzeige

Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

Jetzt anfragen

Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern: