Sprache wählen

Dritte Vorauszahlungsrate Wasser- und Abwassergebühren 2026 fällig am 15. August

Höhe nach Gebührenbescheid 2025, Zahlungsaufforderung ohne SEPA-Lastschriftmandat bzw. Abbuchungsermächtigung

Die dritte Rate der Vorauszahlung der Wasser- und Abwassergebühren 2026 wird am 15. August 2026 fällig.

Die Höhe der zu zahlenden Rate ergibt sich aus dem Wasser-/Abwassergebührenbescheid 2025.

Die Zahlungsaufforderung gilt nicht für Personen, die der Stadtverwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat beziehungsweise eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben.

Eigene Anzeige

Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

Jetzt anfragen

Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern: