Dritte Vorauszahlungsrate Wasser- und Abwassergebühren 2026 fällig am 15. August
Höhe nach Gebührenbescheid 2025, Zahlungsaufforderung ohne SEPA-Lastschriftmandat bzw. Abbuchungsermächtigung
Die dritte Rate der Vorauszahlung der Wasser- und Abwassergebühren 2026 wird am 15. August 2026 fällig.
Die Höhe der zu zahlenden Rate ergibt sich aus dem Wasser-/Abwassergebührenbescheid 2025.
Die Zahlungsaufforderung gilt nicht für Personen, die der Stadtverwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat beziehungsweise eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben.
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