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Ditzingen setzt Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan um

Verkehrsrechtliche Anordnungen für mehrere Bereiche in der Kernstadt und in Heimerdingen mit Tempo-30-Regelungen

Die Stadt Ditzingen setzt die im Lärmaktionsplan beschlossenen Maßnahmen zur Reduzierung der Verkehrslärmbelastung um. Nachdem das Regierungspräsidium Stuttgart den vorgesehenen Geschwindigkeitsreduzierungen zugestimmt hat, hat die Ordnungsverwaltung die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen auf den Weg gebracht. Die entsprechenden Verkehrszeichen sollen zeitnah aufgestellt werden.

Betroffen sind mehrere Bereiche der Kernstadt Ditzingen und des Ortsteils Heimerdingen. Grundlage ist die dritte Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Ditzingen, die der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 21. April 2026 beschlossen hatte.

Wo künftig Tempo 30 gilt

Ganztägig Tempo 30

  • Hochdorfer Straße
  • Höfinger Straße
  • Hirschlander Straße / Autenstraße / Johannes-Fuchs-Straße
  • Stuttgarter Straße
  • Gartenstraße / Münchinger Straße

Tempo 30 in den Nachtstunden

  • Rutesheimer Straße bis einschließlich Ortstafel
  • Feuerbacher Straße im Bereich zwischen Einmündung Höfinger Weg und Ott-Schwarz-Weg
  • Münchinger Straße im Bereich zwischen Einmündung Johanna-Spyri-Weg und Haldenstraße

Darüber hinaus werden die bereits in der zweiten Fortschreibung des Lärmaktionsplans ausgewiesenen ruhigen Gebiete fortgeschrieben.

Karten und weitere Informationen

Eine detaillierte Übersicht der betroffenen Straßenabschnitte und der jeweiligen Geschwindigkeitsregelungen ist den Karten zum Lärmaktionsplan zu entnehmen. Diese stehen auf der Internetseite der Stadt Ditzingen unter www.ditzingen.de im Bereich „Bauen & Wirtschaft > Lärmaktionsplan“ zur Verfügung.

Ziel der Maßnahmen

Mit den neuen Regelungen will die Stadt Ditzingen die Verkehrslärmbelastung für Anwohnerinnen und Anwohner entlang besonders betroffener Straßen verringern und die Wohn- und Aufenthaltsqualität verbessern. Nach Angaben der Stadt kann eine geringere Geschwindigkeit insbesondere in dicht bebauten Bereichen dazu beitragen, die Lärmeinwirkungen durch den Straßenverkehr zu reduzieren.

Der dritten Fortschreibung des Lärmaktionsplans gingen die Untersuchung der Lärmsituation, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Anhörung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange voraus.

Rechtlicher Hintergrund und weitere Forderungen

Die Lärmaktionsplanung basiert auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie und deren Umsetzung im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Ziel ist es, Verkehrslärm systematisch zu erfassen, Belastungsschwerpunkte zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu entwickeln. Die Lärmaktionspläne werden regelmäßig überprüft und fortgeschrieben.

Darüber hinaus fordert die Stadt Ditzingen weitere mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung ein. Dazu gehört insbesondere die Prüfung von lärmmindernden Fahrbahnbelägen im Rahmen künftiger Erhaltungsmaßnahmen durch die jeweils zuständigen Straßenbaulastträger.

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