Pilzsaison im Rhein-Neckar-Kreis: Hinweise zu Sammeln und Verwechslungen

Mit Spätsommer und Herbst startet die Suche nach Speisepilzen – das Landratsamt empfiehlt bei Unsicherheit Beratung sowie die Beachtung von Schutzregeln, Afrikanischer Schweinepest und Verboten im Wald.

Pilzsaison im Rhein-Neckar-Kreis: Hinweise zu Sammeln und Verwechslungen
Pilzsaison im Rhein-Neckar-Kreis: Hinweise zu Sammeln und VerwechslungenFoto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Im Rhein-Neckar-Kreis beginnt mit dem Spätsommer und Herbst die Pilzsaison. Nach längerer Trockenheit haben die letzten Regenfälle die Bedingungen für das Pilzwachstum verbessert, da Pilze für gutes Wachstum eine ausreichende Boden- und Luftfeuchte benötigen.

Zu den beliebten Speisepilzen, die in der Region gesammelt werden können, zählen verschiedene Steinpilzarten, Maronen-Röhrlinge, Krause Glucken, Birkenpilze, Rotkappen und Austernseitlinge. Auch der Parasol, der zu den Riesen-Schirmlingen gehört, ist bei vielen Pilzsammlerinnen und Pilzsammlern beliebt. Pfifferlinge kommen in der Region nur stellenweise vor.

Bei der Pilzsuche kann es hilfreich sein, Baumarten zu kennen. Viele Pilzarten leben in Symbiose mit bestimmten Bäumen. Diese Zusammenarbeit findet an den Feinwurzeln des Baumes statt: Der Pilz verbessert die Wasseraufnahme des Baumes und erhält im Gegenzug Nährstoffe aus der Photosynthese.

Gleichzeitig warnt das Landratsamt vor Verwechslungen, die schwerwiegende oder sogar tödliche Folgen haben können. Deshalb gilt der Grundsatz, nur Pilze zu sammeln, die zweifelsfrei erkannt werden. Wer einen neuen Speisepilz probieren möchte, sollte sich zuvor von einem Pilzexperten beraten lassen. Kontakt zu lokalen Pilzsachverständigen finden Interessierte auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Mykologie e.V. unter www.dgfm-ev.de/service/pilzsachverstaendige.

Beim Sammeln sind außerdem weitere Regeln zu beachten. Einige Pilzarten sind besonders geschützt. Für bestimmte Arten wie Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze und Rotkappen gilt jedoch eine Ausnahme: Sie dürfen in geringen Mengen für den eigenen Bedarf gesammelt werden. Grundsätzlich sollte beim Sammeln Rücksicht auf andere Pilze, Tiere und Pflanzen genommen werden. Zu junge Pilze sollten stehen bleiben, damit sie noch Sporen verteilen und sich vermehren können.

Wer im Wald Pilze sucht, muss zudem die weiterhin geltenden Regelungen im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest beachten. Je nach Gebiet können unterschiedliche Vorgaben gelten. Informationen zu den aktuell geltenden Regelungen und den ausgewiesenen Zonen stellt der Kreis auf seiner ASP-Sonderseite unter www.rhein-neckar-kreis.de/asp bereit.

Außerdem darf der Wald zur Pilzsuche nicht mit dem Auto befahren werden. Kraftfahrzeuge können an den offiziellen Waldparkplätzen abgestellt werden.

Weitere Informationen

Bei Verdacht auf eine Pilzvergiftung ist das Giftinformationszentrum Freiburg unter der Telefonnummer 0761 19240 erreichbar. Bei schweren oder lebensbedrohlichen Symptomen ist der Notruf 112 zu wählen.

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