Mehr Bedarfsgemeinschaften im Ortenau Jobcenter

Im August stieg ihre Zahl auf 8.820, während es gleichzeitig 203 Arbeitsaufnahmen von Arbeitsuchenden gab.

Im Zuständigkeitsbereich des Ortenau Jobcenters ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im August leicht gestiegen. Nach Angaben des Jobcenters lag sie bei 8.820 und damit um 79 Bedarfsgemeinschaften über dem Vormonat. Im Vergleich zum August des Vorjahres ist die Zahl jedoch weiterhin um 147 Bedarfsgemeinschaften niedriger.

„Der leichte Anstieg der Bedarfsgemeinschaften gegenüber Juli ist zunächst eine Momentaufnahme. Im Vergleich zum Vorjahr liegen die Fallzahlen weiterhin niedriger. Gleichzeitig entwickelt sich die Zahl der Integrationen positiv“, sagte Silvia Kimpel, Leiterin des Ortenau Jobcenters.

Auch bei den Arbeitsmarktintegrationen meldet das Jobcenter eine positive Entwicklung. Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg die Zahl der Integrationen um 12,8 Prozent, im Vergleich zum Vormonat um 4,6 Prozent. Im August nahmen 179 Arbeitsuchende eine sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt auf. Hinzu kamen 24 Arbeitsaufnahmen auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Insgesamt verzeichnete das Ortenau Jobcenter damit 203 Arbeitsmarktintegrationen.

Derzeit beziehen insgesamt 17.977 Personen Leistungen des Ortenau Jobcenters. Darunter sind 5.190 arbeitslos gemeldete Personen und 4.008 weitere als arbeitsuchend registrierte Menschen. Damit stehen 9.198 Personen dem Arbeitsmarkt unmittelbar zur Verfügung. Zu den Leistungsberechtigten zählen außerdem 4.912 nichterwerbsfähige Personen, insbesondere Kinder sowie Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Weitere 1.042 Personen erhalten keine Regelleistungen. Zu dieser Gruppe gehören unter anderem Angehörige mit Anspruch auf Ausbildungsförderung, Altersrentnerinnen und Altersrentner sowie Personen, die ausschließlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen.

Wichtige Kennzahlen zum Stichtag 13. August 2026

Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beliefen sich auf 12.023 Personen, darunter 6.351 Frauen, 2.461 Jüngere im Alter von 15 bis 24 Jahren und 2.145 Ältere ab 55 Jahren. Bei den Bedarfsgemeinschaften entfielen 4.707 auf Single-Bedarfsgemeinschaften, 1.888 auf Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften, 1.249 auf Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, 705 auf Partner-Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder und 271 auf nicht zuordenbare Bedarfsgemeinschaften.

Die Zahl der Fördermaßnahmen lag am Stichtag bei 1.716. Darunter waren 319 Fälle öffentlich geförderter Beschäftigung, 301 Arbeitsgelegenheiten nach § 16d und 18 Teilhabeplätze am Arbeitsmarkt nach § 16i. Zudem wurden 774 sonstige Maßnahmen und 623 drittfinanzierte Förderungen ausgewiesen.

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