Sicherheitskonzept des Landratsamts Ludwigsburg erneuert
Grundsatzerklärung gegen Gewalt überarbeitet und erneut unterzeichnet – mit klaren Strukturen für Notfall- und Extremsituationen

Das Landratsamt Ludwigsburg hat sein Sicherheitskonzept weiterentwickelt, um den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken. Zugleich wurde die Grundsatzerklärung gegen Gewalt gemeinsam mit dem Personalrat überarbeitet und erneut unterzeichnet. Unterzeichnet haben sie Landrat Dietmar Allgaier und die Personalratsvorsitzende Nadine Costeira.
Sicherheit als gemeinsame Verantwortung
Landrat Dietmar Allgaier betont, dass sich die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz sicher fühlen können müssen. Sicherheit sei keine Selbstverständlichkeit, sondern eine gemeinsame Verantwortung. Mit dem erneuerten Sicherheitskonzept würden klare Strukturen und konkrete Handlungsempfehlungen für den Ernstfall geschaffen.
Bestehende Maßnahmen werden ergänzt
Zu den bereits vorhandenen Schutzmaßnahmen zählen nach Angaben des Landratsamts unter anderem die interne Alarmierungssoftware Gisbo Alarm an den PC-Arbeitsplätzen sowie der hausinterne Sicherheitsdienst. Das erneuerte Sicherheitskonzept ergänzt diese Maßnahmen und soll den Beschäftigten praxisnahe Hilfestellungen für Notfall- und Extremsituationen geben. Die Empfehlungen seien auf die unterschiedlichen Dienststellen und Liegenschaften des Landkreises individuell anwendbar.
Richtiges Verhalten im Ernstfall
Das Landratsamt hebt hervor, dass auch das Verhalten jedes Einzelnen eine wichtige Rolle spielt. Die Mitwirkung der Beschäftigten werde ausdrücklich bestärkt und gefördert. Gleichzeitig weist das Konzept darauf hin, dass ein umfassender Schutz vor allen denkbaren Sicherheitsrisiken und eine absolute Sicherheit nicht möglich sind. Deshalb sollen Sicherheitsvorkehrungen an die jeweilige Situation angepasst und Risiken durch sachgerechtes Verhalten minimiert werden.
Regelmäßige Weiterentwicklung vorgesehen
Landratsamt und Personalrat haben sich verpflichtet, das Sicherheitskonzept regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Neue Erkenntnisse aus Unfallanzeigen, Gefährdungsbeurteilungen und Begehungen der Liegenschaften sollen dabei in die weitere Arbeit einfließen.
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