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Von: IG Metall

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Betreff: Die größten Mythen zur „Rente ab 63“ – und warum sie alle falsch sind

Leiharbeit / Die Mitglieder-Extrazahlung zum Weihnachtsgeld / Leihbeschäftigte, die mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall sind, erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als sechs Monate in ihrer Leihfirma beschäftigt sind. Die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld kann bald beantragt werden.