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Betreff: Medien-Info: ver.di fordert Nachbesserung bei der Investitionspflicht für Streamingdienste
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏
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Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesverwaltung/Pressestelle
ver.di fordert Nachbesserung bei der Investitionspflicht für Streamingdienste
Anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung des Ausschusses für Kultur und Medien
zum Regierungsentwurf zum Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz
(MedienInvestVG) und zur Situation der Filmbranche bekräftigt die Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Forderung zur nötigen Nachbesserung
des Gesetzes zur stärkeren Berücksichtigung guter Arbeitsbedingungen in
Filmproduktionen. Zur Anhörung sind acht Expertinnen und Experten aus der Film-
und Fernsehwirtschaft geladen.
„Global agierende Streamingdienste müssen gesetzliche Anreize erhalten, um gute
Arbeitsstandards und soziale Nachhaltigkeit für die oft sehr kurzen
Beschäftigungszeiten von Filmschaffenden in den Film- und Serienproduktionen
einzuhalten. Im US-Markt ist Tarifbindung selbstverständlich, deshalb kann der
deutsche Gesetzgeber gegenüber transnationalen Akteuren von einer Akzeptanz
bestehender Arbeitsregelungen ausgehen. Streamingdienste suchen sich aber die
Länder, in denen Fördersummen und Arbeitsregelungen am günstigsten erscheinen.
Deshalb fordern wir eine Subquote für die Einhaltung von Tarifstandards und
Zahlungen zur Altersvorsorge. Die Bundesregierung hat das aber bisher - anders
als im Ende 2024 erneuerten Filmfördergesetz - für das vorgelegte
Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz ausgelassen“, kritisiert
Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im
ver.di-Bundesvorstand.
Die Forderung von ver.di sieht vor, dass die Produktionskosten bei Einhaltung
von Tarifstandards mit einem Faktor von 1,3 und bei gleichzeitiger ökologischer
Nachhaltigkeit der Produktion mit 1,5 angerechnet werden, um den gesetzlich
geforderten Anteil der in europäische Filmproduktionen reinvestierten Umsätze
aus Abo-Einnahmen zu erreichen. Der Regierungsentwurf sieht bisher nur Subquoten
von 1,5 für Kinderfilme oder -Serien vor und ebenso für Filme, die eine
Vorveröffentlichung in Kinos erhalten.
Schmitz-Dethlefsen: „Neben dem nun vorgelegten Gesetzentwurf und der bestehenden
Kinofilmförderung fehlt immer noch eine Initiative aus dem Bundeskanzleramt vom
zuständigen Staatsminister Wolfram Weimer zu einem Steueranreizmodell. Diese
dritte Fördersäule fehlt komplett! Damit würden internationale Filmproduktionen
auch tatsächlich in hiesigen Studios und Filmstandorten gedreht werden.
Andernfalls weichen diese weiterhin in umliegende europäische Länder aus, die
schon lange solche Steueranreize anbieten und damit sogar netto dem Staat
Mehreinnahmen bescheren. Die deutschen Filmschaffenden warten darauf, dass Herr
Weimer die Bedeutung des deutschen Filmarbeitsmarktes wahrnimmt und sich für
dessen Stärkung durch konkrete Gesetzgebung einsetzt.“
V.i.S.d.P.
Richard Rother
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011, -1012
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