Städtische Fördermittel für „Soziale Hilfen“ in Bad Waldsee 2026
Anträge sozial-karitativ tätiger Gruppen und Vereine bis 25. September 2026 einreichen

Die Stadt Bad Waldsee informiert sozial-karitativ tätige Gruppierungen und Vereine über die Möglichkeit, für das Jahr 2026 städtische Fördermittel aus dem Bereich „Soziale Hilfen“ zu beantragen.
Im Herbst befasst sich der Verwaltungsausschuss mit der Verteilung der Fördergelder und entscheidet über die eingegangenen Anträge.
Frist und Einreichung
Anträge können noch bis Freitag, 25. September 2026, bei der Stadt Bad Waldsee eingereicht werden. Die Antragstellung ist per E-Mail an [email protected] oder auf dem Postweg möglich.
Für die Antragstellung kann das von der Stadt vorbereitete Antragsformular auf der Homepage der Stadt unter „Rathaus & Service“, „Aktuelles & Bekanntmachungen“, „Neues aus Bad Waldsee“ verwendet werden. Alternativ kann der dort bereitgestellte QR-Code gescannt werden.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind sozial-karitativ tätige Gruppen oder Vereine, die ehrenamtlich und nicht hauptamtlich tätig sind und/oder deren Arbeit den Bürgerinnen und Bürgern in sozial-karitativer Weise zugutekommt. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Gruppe oder einen Verein handelt. Einzelpersonen können nicht gefördert werden.
Kontakt für Rückfragen
Für Fragen zur Antragstellung steht Margit Geiger, Fachbereichsleiterin im Fachbereich Sicherheit und Ordnung, per E-Mail unter [email protected] zur Verfügung.
Eigene Anzeige
Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen
Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.