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Baden und Bootsverkehr beim Seenachtfest zeitweise verboten

Am 2. August gilt auf dem Stadtsee von 21 bis 23 Uhr ein befristetes Aufenthaltsverbot – ausgenommen autorisiertes Personal und das Drachenboot.

DLRG-Einsatzboot mit Besatzung auf dem beleuchteten Stadtsee in Bad Waldsee
DLRG-Patrouille auf dem Stadtsee© Brigitte Göppel

Aufenthaltsverbot auf dem Stadtsee während des Feuerwerks

Während der Durchführung des Feuerwerks beim Altstadt- und Seenachtfest in Bad Waldsee gilt auf dem Stadtsee ein zeitlich befristetes Aufenthaltsverbot. Darauf weist die Stadt hin.

Demnach sind das Baden sowie das Befahren des Stadtsees mit Wasserfahrzeugen aller Art am Sonntag, 2. August, in der Zeit von 21 bis 23 Uhr verboten.

Ausgenommen sind lediglich das von der Stadt Bad Waldsee zur Ausbringung der Lichtbecher autorisierte Personal sowie das Drachenboot.

Wie weiter mitgeteilt wird, führt die DLRG während dieser Zeit ständige Patrouillenfahrten am Seeufer durch.

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